Das Versicherungsamt ist zuständig für alle Personen, die in Schwabach wohnen oder arbeiten. Die Dienstleistungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. Termine können Dienstags, Mittwochs und Donnerstags von 7.30 Uhr bis 9:00 Uhr unter der Telefonnummer 09122 860-386 vereinbart werden.

Aufgrund der vielen Beratungsanfragen an das Versicherungsamt bitten wir Sie, Termine rechtzeitig zu vereinbaren.

Ebenfalls aufgrund der vielen Beratungsanfragen können Beratungen zu Rentenansprüchen aktuell erst für anfragende Personen ab dem 61. Lebensjahr durchgeführt werden. 

Bitte beachten Sie bei jeder Kontaktaufnahme Ihre Rentenversicherungsnummer bereit zu halten.

Es werden

  • Auskünfte in Rentenangelegenheiten erteilt
  • zu Rentenangelegenheiten beraten
  • Kontenklärungen in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt
  • Kontenklärungen aufgrund Versorgungsausgleich durchgeführt sowie
  • Rentenanträge aufgenommen
    • Versichertenrenten
      • Altersrenten
      • Erwerbsminderungsrenten
      • Erziehungsrenten
    • Hinterbliebenenrenten
      • Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten

 

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Benötigte Unterlagen für Versichertenrenten:

- Personalausweis/Reisepass

- Bankverbindung mit IBAN

- ID-Nummer (Steuernummer)

- Aktuelle Rentenauskunft

- Krankenversicherungskarte

- Lehrvertrag/Lehrzeugnis, Gesellenbrief/Gehilfenbrief

- Schwerbehindertenausweis

- Nachweis über Bezug von ALG

- Altersteilzeitvertrag

- Geburtsurkunden der Kinder

Bei Erwerbsminderungsrenten bitte zusätzlich mitbringen:

- Aussagekräftige ärztliche Unterlagen: Befunde, Berichte, Gutachten, Krankenhaus- und Rehazeiten sowie Berichte usw.

- Beruflicher Werdegang

 

Benötigte Unterlagen Hinterbliebenenrenten:

- Personalausweis/Reisepass

- Bankverbindung mit IBAN

- ID-Nummer (Steuernummer)

- Letzte Rentenanpassung und Nachweise über sonstige eigene Einkünfte

- Sterbeurkunde, Heiratsurkunde (Originale)

- Krankenversicherungskarte

- Bei Antrag auf Waisenrente: Geburtsurkunden der Kinder

- Wann wurde das „Sterbevierteljahr“ beantragt?

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen der verstorbenen Person mit:

- Letzte Rentenanpassung der verstorbene Person oder aktuellen Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers

- Lehrvertrag/Lehrzeugnis, Gesellenbrief/Gehilfenbrief