Baumschutz

Warum gibt es eine Baumschutzverordnung?

Die Stadt Schwabach will den Baumbestand im Stadtgebiet erhalten und schützen. Deshalb gibt es die "Baumschutzverordnung" seit 1987.

Welche Bäume sind geschützt?

Geschützt sind: Ausgenommen sind:
Bäume innerhalb der in einer Karte festgelegten Gebiete; in der Regel sind dies alle bebauten Ortsteile der Stadt Schwabach Obstbäume, außer Walnuss, Roßkastanie und Esskastanie
alle Bäume, die in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter haben abgestorbene Bäume
mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Umfang von mehr als 60 cm hat Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen

Ein geschützter Baum darf keinesfalls ohne Genehmigung der Stadt Schwabach

  • gefällt oder so geschnitten werden, dass er sein charakteristisches Aussehen verliert
  • so geschädigt werden, dass er abstirbt oder seine Lebenskraft beeinträchtigt wird, z. B. durch Verletzung des Stammes oder der Wurzeln.

Außerdem dürfen nicht ohne Genehmigung

  • seine Äste entfernt werden, es sei denn sie sind nachweisbar abgestorben
  • in seinem Wurzelbereich Eingriffe, z. B. Abgrabungen, vorgenommen werden,
  • chemische Mittel (z. B. Streusalz, Unkrautvernichter, Öl) unter der Baumkrone ausgeschüttet werden.

Erlaubt sind:

  • fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Gute Tipps für den richtigen Baumschnitt geben Ihnen gern die städtischen Baumpfleger unter Telefon (0 91 22) 93 96-34
  • Maßnahmen, die zur Erfüllung der Verkehrssicherheitspflicht erforderlich sind
  • die fachgerechte Beseitigung abgestorbener Baumteile.

Eine Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn:

  • ein Baum Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet und andere Sicherungsmaßnahmen nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind
  • ein Baum so krank oder geschädigt ist, dass er nicht erhalten werden kann
  • die ausgeübte gewerbliche Nutzung eines Grundstückes unzumutbar beeinträchtigt wird
  • ein Baum bauliche Schäden verursacht
  • ein Rechtsanspruch auf Bebauung besteht, die ohne Beseitigung des Baumes nicht verwirklicht werden könnte.

An wen wende ich mich, wenn ich einen Baum fällen möchte?

Es genügt ein formloser Antrag auf Fällerlaubnis oder Rückschnitt bei der Stadtgärtnerei:

Dabei sollten Sie folgende Fragen beantworten:

  • Welche Baumart soll gefällt / zurückgeschnitten werden?
  • Welchen Stammumfang hat der Baum in einem Meter Höhe?
  • Warum soll der Baum gefällt/zurückgeschnitten werden?

    Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer an. Eine Fachkraft der Stadtgärtnerei begutachtet den Baum und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung.

Ihr Ansprechpartner im Baubetriebsamt:

Herr Löffler, Baubetriebsamt
Roßtaler Straße 1, ehemalige Kaserne
91126 Schwabach
Tel.: (0 91 22) 93 96-51
Fax: (0 91 22) 93 96-37
E-Mail: baumschutz@schwabach.de

Was mache ich, wenn auf meinem Baugrundstück Bäume stehen, die bei der Bebauung nicht erhalten werden können?

Über die Genehmigung von Baumfällungen wird im Rahmen der Baugenehmigung entschieden. Dazu benötigt das Bauordnungsamt folgende Unterlagen:

  • alle geschützten Bäume sind maßstabgerecht mit Stamm und Kronentraufe einzuzeichnen. Es müssen Stammumfang in 1 Meter Höhe und Baumart angegeben und die zu fällenden Bäume gekennzeichnet werden
  • ausgefülltes Formblatt "Erklärung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet von Schwabach". Das Formblatt ist auf Anfrage erhältlich.

Sie können sich aber auch an die Bürgerbauberatung wenden:

Bürgerbauberatung der Stadt Schwabach
Albrecht-Achilles-Str. 6/8, Erdgeschoss
91126 Schwabach
Tel.: 09122 860-550
Fax: 09122 860-581
E-Mail: buergernbauberatung@schwabach.de

Wo erfahre ich mehr?

Monika Barm, Umweltschutzamt
Albrecht-Achilles-Str. 6/8
91126 Schwabach
Tel.: 09122 860-270
Fax: 09122 860-350
E-Mail: Monika.Barm@schwabach.de