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Freitag, 10. Dezember

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Jobcenter für die Gewährung von Leistungen der Bildung und Teilhabe für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II zuständig.

Die Bewilligungsabschnitte für Leistungen nach § 28 SGB II wurden bei allen Leistungsempfängern zum 31.12.2021 befristet. Für die Weiterbewilligung muss ein Neuantrag im Jobcenter Schwabach gestellt werden. Für Wohngeld, SGB XII und Kinderzuschlag verbleibt die Zuständigkeit, wie bisher, im Amt für Senioren und Soziales bei der Stadt Schwabach.