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Montag, 25. März

Ziel Schwabacher Haushaltspolitik war und ist ein auflagenfrei durch die Regierung von Mittelfranken genehmigter Haushalt. Dabei ist dieses Ziel kein Selbstzweck, sondern ein Zukunftsversprechen, nicht auf Kosten künftiger Generationen zu leben. Deshalb gilt, dass Investitionen in Infrastruktur stets nötig sind und bleiben. Zusätzliche Ausgaben für laufende Kosten müssen aber durch einen entsprechenden Anstieg der Einnahmen gedeckt sein.

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ohne Einschränkungen zu gewährleisten, indem für das laufende Geschäft nicht mehr ausgegeben als eingenommen wurde. In dieser Stadtratsperiode konnten aktuell über 13 Mio. Euro Schulden abgebaut werden. Der städtische Schuldenstand ist auf ca. 29,5 Mio. Euro geschrumpft. Er beträgt damit pro Kopf nur noch 716 Euro. Die sich in der städtischen Bilanz widerspiegelnde Vermögensstruktur ist gesund. Der Eigenkapitalanteil ist hoch. Derzeit sind 37,2 % der städtischen Verschuldung über Gebührenhaushalte unproblematisch refinanziert. Der städtische Haushalt ist gesund. Wesentlich dazu beigetragen haben gute Steuereinnahmen, insbesondere aus Gewerbe- und Einkommensteuer sowie die seit dem Jahr 2015 eingeleiteten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Dies belegt auch die auflagenfrei erteilte Genehmigung des Haushalts 2024 durch die Regierung von Mittelfranken.

In den vergangenen Jahren, in denen bundesweit teilweise Rezessionslagen herrschten, wurde deutlich, dass das Ziel einer Haushaltsaufstellung mit einem positiven Delta aus laufender Verwaltung zunehmend schwieriger zu erreichen ist. In vielen Bereichen trifft die Stadt Schwabach, ebenso wie Bürgerinnen und Bürger oder auch Unternehmen, eine generelle Preis- und Kostensteigerung. Selbst bei äußerster Zurückhaltung bei neuen Ausgaben bewirken allein die Steigerungen für den Erhalt des bestehenden Aufgabenportfolios jährlich Mehrausgaben in Millionenhöhe.

Gleichzeitig steht die Stadt Schwabach in den kommenden Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere die bauliche Erweiterung und Sanierung von Schulen, den Erhalt und die Sanierung der städtischen Infrastruktur, die Gewährleistung der Rechtsansprüche im Bereich der Kinder- und Ganztagesbetreuung, die Stärkung städtischer Barrierefreiheit, die Klimaanpassung sowie die Steigerung der innerstädtischen Attraktivität.

Zum Erhalt der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ist es erforderlich, langfristig wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Dabei müssen wir den Blick über den Haushalt 2024 hinaus richten. Die Regierung von Mittelfranken rät der Stadt Schwabach dazu, in einen am Jahr 2014 orientierten Haushaltskonsolidierungsprozess einzusteigen und Ausgaben wie Einnahmen kritisch zu prüfen und in ein gesünderes Verhältnis zu setzen. Zwischen allen politischen Akteuren des Schwabacher Stadtrats herrscht Einigkeit, dass vor diesem Hintergrund eine Haushaltskonsolidierung nötig ist.

Die folgenden Punkte sollen als erste Leitlinien für die anstehende Überprüfung und Verbesserung des Gesamthaushalts dienen. Um wirksam zu werden, bedürfen sie vielfach der Umsetzung durch gesonderte Beschlüsse, Satzungsänderungen oder müssen im Rahmen der Haushaltsaufstellung konkretisiert werden.

In einer Sondersitzung des Stadtrats wurde bereits ein zur Prüfung vorgesehenes Paket an Maßnahmen im Rahmen eines Workshops erarbeitet und politisch diskutiert. Die hieraus in breitem Konsens zur Weiterverfolgung beschlossenen Maßnahmen sind in der Anlage beigefügt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll nicht ad hoc, sondern in einem strukturierten Vorgehen sukzessive erfolgen.

 

I. Grundsätzliches

Es wird eine Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit bereits bei der Haushaltsaufstellung angestrebt. Dieser soll das Maß der Darlehenstilgungen deutlich übersteigen. Die über die Darlehenstilgung hinausgehenden Mittel können dann als Eigenmittel für Investitionen herangezogen werden und haben somit entlastende Wirkung auf Verschuldung bzw. Rücklagen.

Die Überprüfung des Haushalts soll ohne Tabus erfolgen. Im Blick stehen muss nicht nur das „wie“ der Aufgabenerfüllung, sondern auch das „ob“. Bei der Auswahl der geeigneten Konsolidierungsmaßnahmen ist die komplette Breite des Haushalts auszuschöpfen. Dabei sollen und dürfen bestehende und langfristig aufgebaute Strukturen nicht vorschnell aufgegeben, sondern sinnvoll an neue inhaltliche und finanzielle Herausforderungen angepasst werden.

Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung müssen nachhaltig sein. Ziel dürfen nicht alleinkurzfristige Einsparungseffekte sein, sondern eine Neujustierung der städtischen Finanzen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass kurzfristige Sparmaßnahmen nicht zu langfristigen Mehrkosten führen. Die Substanz der städtischen Infrastruktur zu erhalten muss deshalb wesentlicher Orientierungspunkt sein.

II. Investitionstätigkeit

Die vergangenen Haushaltsjahre waren vom Bestreben geprägt, den Sanierungsstau im Bereich von Gebäuden und Straßen aufzulösen. Stark investiert wurde insbesondere in die Sanierung von Schulbauten sowie in die bauliche Schaffung von Ganztagesschulangeboten, aber auch Kindertagesstätten. Allein die in dieser Stadtratsperiode aufgestellten Haushalte weisen in Summe ein Investitionsvolumen von insgesamt 122,2 Mio. EUR auf. Gleichzeitig ist im Gegensatz zu den Jahren bis 2022 die Frage der Zinslast neu aufgeworfen. Kreditfinanzierte Investitionen werden, solange kein Absinken des Zinsniveaus festzustellen ist, deutlich teurer als noch vor wenigen Jahren. Eine Neuverschuldung soll auch in den kommenden Jahren möglichst vermieden werden.

 Um die Tragfähigkeit des Haushalts zu erhalten, ist das Investitionsniveau in den kommenden Jahren zu strecken. Hierfür wird fraktionsübergreifend ein „Sabbatjahr“ für Investitionen festgehalten. Über die im Jahr 2025 bereits in Planung befindlichen Investitionsprojekte hinaus sollen keine neuen Projekte gestartet werden. Vor diesem Hintergrund sollen für den Haushalt 2025 über die bereits verwaltungsseitig veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ca. 17 Mio. EUR hinaus keine weiteren Großinvestitionen angestoßen bzw. neu begonnen werden.
 Die Entscheidung über die bauliche Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes nach der Planungsphase im Jahr 2024 bleibt dem Stadtrat für die Haushaltsplanungen 2026 vorbehalten.

Es ist dabei jedoch darauf zu achten, die Investitionssummen für den Substanzerhalt der notwendigen Infrastruktur möglichst nicht zu beschneiden. Bei der Entscheidung über Investitionen und deren konkrete Ausgestaltung ist zur Verringerung von langfristig wirkenden Belastungen des städtischen Haushalts insbesondere auch ein Fokus auf die entstehenden Folgekosten zu legen (vgl. § 12 Abs. 2 KommHV-Doppik). Besondere Zurückhaltung ist daher bei der Schaffung neuer Infrastruktur geboten.

Neben den Investitionen in Gebäude sind dabei auch Investitionen im Straßenbau ein erheblicher Faktor der Präsentation des Stadtbilds. Gleichwohl wünschen sich hier angesichts der Beitragssituation nicht wenige Bürgerinnen und Bürger Kostenreduzierungsmaßnahmen.

  • Es soll geprüft werden, inwieweit Reduzierungen im Ausbaustandard von Straßenbaumaßnahmen möglich sind.
  • Es ist zu prüfen, inwieweit die Liste des Straßenerstausbaus gestreckt zur Abarbeitung gelangen kann. Dies entlastet durch eine Streckung von Erschließungsbeiträgen neben dem städtischen Haushalt auch Bürgerinnen und Bürger.
III. Personalentwicklung

Die Stadtverwaltung hat in den vergangenen Jahren den Weg als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, aber auch für die Schwabacher Unternehmen, konsequent weiterverfolgt. Dieser Weg soll fortgesetzt werden. Mehr und komplexer werdende Aufgaben müssen mit knappen Ressourcen bewältigt werden. Die Personalausgaben sind mit 50,4 Mio. EUR der größte Ausgabenposten des Stadthaushalts. Durch Aufgabenmehrungen und Tarif-/ bzw. Besoldungssteigerungen sind diese Ausgaben zuletzt deutlich angewachsen.

Der Erfolg und das Ansehen der Verwaltung und deren Leistungsfähigkeit hängen entscheidend von den fachlichen und persönlichen Fähigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Dabei hat sich die Arbeitswelt gewandelt: Längst ist die Attraktivität der Stadt Schwabach als Arbeitgeberin unabdingbar, um überhaupt fähige Fachkräfte zu gewinnen. Um leistungsfähig zu bleiben, wird die Stadt Schwabach eigene Ausbildung und qualifizierte Personalentwicklung in den kommenden Jahren noch weiter steigern. Neben klassischer Berufsausbildung geschieht dies insbesondere auch durch Fort- und Weiterbildung sowie Gesundheitsmanagement. Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund und motiviert möglichst lange an die Stadt Schwabach zu binden.

  • Der Ausbau eigener Ausbildung soll konsequent fortgeführt werden. Ein Aufwachsen der Ausbildungskapazitäten soll in einem Personalentwicklungskonzept dargelegt werden. Dies setzt den Rahmen, innerhalb der der Verwaltung gestattet wird, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel die Eigenausbildung weiter auszuweiten. Auch die zentralisierte Eigenweiterbildung soll geprüft werden.
  • Aufgrund gestiegener Fluktuation der Mitarbeitenden wird immer deutlicher, welche Mehrausgaben die hierdurch notwendigen werdenden Wiederbesetzungsverfahren verursachen. Durch geeignete Attraktivitätssteigerungsmaßnahmen, von denen möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen profitieren können, soll versucht werden diese Entwicklung zu bremsen.
  • Der hohe Arbeitsdruck auf die Beschäftigten zeigt sich durch die hohe und teilweise steigende Zahl der (bilanz- und ertragswirksamen) Überstunden. Die Schließung der Verwaltung „zwischen den Jahren“ zum Zweck der Heizkosteneinsparung aber auch des Urlaubs- und Überstundenabbaus soll deshalb fortgeführt werden.
  • Der Kosten/Nutzen-Faktor von Stellenanzeigen in Printmedien ist kritisch zu prüfen. Künftig soll der zielgerichteten Online- und auch Social-Media-Ausschreibung deutlich mehr Stellenwert beigemessen werden. Diese Medien sind für Stellenanzeigen prioritär zu Printmedien zu bedienen.
IV. Wirtschaftliche Entwicklung

Die Schwabacher Wirtschaft ist stark. Sie ist eine wesentliche Stütze für die Stadt, ebenso wie für den städtischen Haushalt. Dies zahlt sich für die Stadt durch stabile Arbeitsplätze und gestiegene Gewerbesteuereinnahmen aus. Trotz der erfreulichen Entwicklung bleiben die Einnahmen der Stadt aus der Gewerbesteuer noch weit hinter dem Landesdurchschnitt oder vergleichbaren kreisfreien Städten zurück. Ziel ist daher die Ansiedlung neuer ertragsstarker, arbeitsplatzintensiver mittelständischer Unternehmen in unserer Stadt. Gleichzeitig soll den ansässigen Unternehmen der erforderliche Raum zu Erweiterung und Optimierung der Betriebssituation geboten werden. Hierfür ist ein breites Angebot von Gewerbeflächen erforderlich.

  • In Anbetracht der zunehmenden Besetzung des Gewerbegebiets West soll dessen vorgesehene Erweiterung in hoher Priorität vorangetrieben werden.
  • Die Entwicklung bereits im Flächennutzungsplan vorgesehener Gewerbeflächen soll einen Schwerpunkt der Stadtentwicklung kommender Jahre darstellen.
  • Im Bereich Wirtschaftsförderung soll die erfolgreiche Profilierung des Standorts Schwabach fortgeführt werden. Die Arbeit der Wirtschaftsförderung mit engem Kontakt zur örtlichen Wirtschaft und mit der Funktion als Kümmerer und Lotse durch die Stadtverwaltung soll fortgeführt werden.
  • Der Ausbau des touristischen Angebots auf Grundlage der erfolgreichen Profilierung Schwabachs als Goldschlägerstadt soll weiter Raum gegeben werden.

Um attraktive Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Flächen zu gewährleisten, soll bei alldem eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zur Haushaltskonsolidierung vermieden werden.

V. Gebäudewirtschaft

Die Stadt besitzt insgesamt 204 Liegenschaften, davon ca. 140 Gebäude, für die sie alle Aufgaben des technischen, kaufmännischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements durchführt. Ziel ist die wirtschaftliche und nachhaltige Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften. Insbesondere in den vergangenen Jahren ist darüber hinaus sowohl aus ökologischen wie ökonomischen Gründen die Energiebilanz städtischer Liegenschaften besonders in den Fokus gerückt.

  • Angezeigt ist eine Optimierung des Energieverbrauchs städtischer Liegenschaften. Insbesondere bezüglich der Beheizung ist zu prüfen, wie Energieverbräuche über angenehme Raumtemperaturen hinaus vermieden werden können.
  • Die Dächer aller städtischen Liegenschaften sind, gemeinsam mit den Stadtwerken, (neben der bereits bis 2025 entwickelten Umsetzungsplanung für 11 Liegenschaften) auf eine Umsetzung von Photovoltaikanlagen zu prüfen.
  • Sowohl aufgrund der Corona-Pandemie als auch aus historisch gewachsenen Entwicklungen besteht eine interkommunal sehr hohe Reinigungsintensität. Die Gebäudereinigung in allen städtischen Liegenschaften soll vereinheitlicht werden und entsprechend der hierfür einschlägigen DIN-Vorgaben erfolgen.
  • Ergänzend soll geprüft werden, ob mittels Eigenreinigung Effizienzgewinne erzielt werden können.
  • Im Rahmen der deutlichen Steigerung der Arbeitgeberattraktivität wurden umfangreiche Möglichkeiten zur Nutzung von mobilem Arbeiten vorangetrieben. In diesem Zuge ist bei der Schaffung neuer Personalkapazitäten stets primär zu prüfen, ob im Zuge des desk sharing auf die Einrichtung eines eigenen Arbeitsplatzes verzichtet werden kann. Umgestaltungen zu offeneren Arbeitsbereichen, die dies erleichtern, wurden bereits bei Sanierungen umgesetzt und sind konsequent weiterzuverfolgen. Die Organisation wird beauftragt, Modelle zu entwerfen, die Einzelarbeitsplätze für mehrere Beschäftigte nutzbar machen.
VI. Öffentlicher Raum

Das z.B. durch Bepflanzungen und die Arbeit der Stadtgärtnerei sowie weiterer Dienststellen hervorragend präsentierte Stadtbild wird allseitig sehr gelobt. Diesen Faktor für Charme und Attraktivität einer Stadt gilt es unbedingt zu erhalten. In den vergangenen Jahren sind daneben die Kosten für Straßenreinigung und die städtischen Gießpläne deutlich gestiegen. Teilweise sind dies gerade auch für Bürgerinnen und Bürger unmittelbar kostenrechnende Einrichtungen, bei denen diese Mehrkosten qua Gesetz in Form von Gebührenerhöhungen weitergegeben werden müssen.

  • Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob eine Entzerrung des Turnus z.B. bei der Straßenreinigung, ggf. aber auch in der Nebensaison bei Gießplänen, eine finanzielle Entlastung ohne wesentliche Erschwernisse für die Bürgerschaft bringt. Ersteres bringt zwar keine Haushaltsentlastung, allerdings Entlastung für Bürgerinnen und Bürger.

Die Stadt Schwabach betreibt eine Vielzahl von Kleinsteinrichtungen im öffentlichen Raum. So werden im Stadtgebiet 371 öffentliche Abfallbehälter und 43 Hundekotbeutelspender unterhalten. Pro entsprechende Behälter oder Spender entstehen der Stadt jährliche Kosten für Leerung, Instandhaltung, Entsorgung (u.ä.) von ca. 1.000 EUR. Diese Kosten fallen laufend an, sodass ein beständiges Aufwachsen den Haushalt kumuliert vor immer größere Herausforderungen stellt. Daneben sind gerade in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen der Stadt Bänke und ähnliches Mobiliar aufgestellt worden. Diese Möglichkeiten zum Niederlassen sind wichtig für die Naherholung und gerade in der Innenstadt ein wichtiges Element zur Steigerung deren Attraktivität (keine Konsumpflicht). Gleichzeitig ist auch hier ein überstarker Kostenanstieg zu vermeiden.

  • Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, die Menge entsprechender Vorhaltungen mit Ausnahme besonders begründeter Fälle einstweilen einzufrieren und etwaige Aufstellwünsche allenfalls durch die Umpositionierung bestehender Behältnisse oder Bänke zu erfüllen.
  • Gleiches gilt auch für Mobiliar im öffentlichen Raum, mit Ausnahme gesonderter Platzumgestaltungsprojekte.
VII. Schulen & Bildung

Trotz einer Vielzahl von Sanierungs- und Neubauprojekten der Stadt im Bereich der Schulen bleibt die Liste der noch anzugehenden Groß- und Kleinprojekte lang. Deshalb soll der Schulbau auch zukünftig ein städtischer Investitionsschwerpunkt bleiben. Die Stadt hält insbesondere an der Sanierung des AKG-Altbaus, der WEG-Sporthalle, der Herrmann-Stamm-Realschule sowie dem FOS-Neubau fest. Gleichzeitig haben sich viele bereits angemeldeten Maßnahmen angesammelt, die durch die städtischen Dienststellen nicht alle gleichzeitig bewältigt und abgearbeitet werden können.

  • Die künftige Fortschreibung der Prioritätenliste „Schulbauten“ muss einerseits eine sinnvolle und verlässliche Abarbeitung der dringend anstehenden Sanierungsmaßnahmen sicherstellen, andererseits aber auch wieder stärker berücksichtigen, welche Kapazitäten hierfür zur Verfügung stehen. Weitere Projekte über die bereits gestarteten oder in Planung befindlichen müssen daher ggf. einstweilen die Fertigstellung aktueller Maßnahmen abwarten.
  • Zur Sicherung guter Bildung an Schwabacher Schulen ist bei Einsparungen in diesem Bereich stets besonders kritisch zu prüfen, ob hierdurch wesentliche Nachteile für Schülerinnen und Schüler zu befürchten sind. Soweit Schulen selbst Einsparpotentiale gerade im laufenden Betrieb sehen, kann dies im Rahmen der Schulbudgetsetzung anteilig honoriert werden.
VIII. Städtische Beteiligungen

Ein funktionierender und attraktiver öffentlicher Nahverkehr ist für Schwabach als Teil der Städteachse nicht nur ein Beitrag zum aktiven Klimaschutz, sondern darüber hinaus ein wichtiger Standortfaktor. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist heute für viele Menschen bei der Entscheidung über ihren Wohn- und Arbeitsort, aber auch als Standortfaktor für ansässige Unternehmen sowie bei der Neuansiedlung eines Gewerbebetriebes ein wichtiger Faktor. Andererseits ist aufgrund der kurzen Wege in unserer Stadt, aber auch aufgrund des guten Angebots an Parkplätzen die Akzeptanz öffentlicher Verkehrsmittel geringer ausgeprägt als im großstädtischen Bereich. Um dies zu ändern wäre eine deutliche Taktverdichten erforderlich, die allerdings kostenintensiv wäre. Zusätzlich wäre aufgrund des derzeit angespannten Arbeitsmarktes im Bereich der Busfahrer/innen eine Umsetzung kurzfristig auch personell nicht möglich.

  • Abhilfe könnte hierbei eine stärkere Fokussierung auf den im Jahr 2024 gestarteten On-Demand-Verkehr „Lotti“ schaffen. Mit Ausnahme der bereits geplanten Erweiterung der Busverbindung nach Kornburg und finanziell rentierlichen Angebotsausweitungen sind Liniennetzerweiterungen und Taktverdichtungen einstweilen zu Gunsten der Stärkung von „Lotti“ zurückzustellen.
  • Die Stadtverkehr GmbH prüft, ob in Schwachlastzeiten der Verkehr generell über „Lotti“ abgebildet werden kann. Hierdurch soll geprüft werden, ob Investitionen in die Busflotte gestreckt werden können.
  • Weiter soll geprüft werden, ob mittels dem tagsüber erfolgenden Einsatz von „Lotti“ in der Fläche die Schwabacher Buslinien beschleunigt werden können, indem die Zahl der Haltestellen und Umwege reduziert wird (Schnell-Liniennetz)

Das Parkbad erfreut sich großer Beliebtheit und soll weiterhin als attraktive Sport- und Freizeiteinrichtung geführt werden. Mit Hilfe eines bayerischen Förderprogramms werden derzeit durch die Stadtbäder GmbH verschiedene Attraktivitäts- und Energieeffizienzsteigerungsmaßnahmen erarbeitet.

Die Stadt Schwabach ist froh, das Krankenhaus Schwabach und hieran eine entsprechende Beteiligung zu haben. Dieses ist als Haus der Grundversorgung Teil öffentlicher Daseinsfürsorge. Aufgrund bundes- und landesgesetzlicher Regelungen ist der Erhalt derartiger Strukturen mit beständig steigenden Kosten verbunden. Aus den laufenden Controlling Berichten ist ersichtlich, dass das Krankenhaus im Jahr 2024 ca. 5,1 bis 6,0 Mio. Verlust erwirtschaftet. Der Versuch, das Krankenhaus hin zu einer Kostendeckung zu führen, ist gescheitert.

Diese Entwicklung ist sowohl der gesunkenen Fallzahlentwicklung geschuldet, als auch der bundesweit übergreifenden Problematik, dass immer weniger Personal festangestellt werden kann, sondern die Kosten für Leiharbeitskräfte stetig steigen. Gleichzeitig steht dem Haus aufgrund gestiegener Standards und des Alters der vorhandenen Einrichtungen ein viele Millionen Euro schweres Investitionsprogramm bevor, wenn es den Weiterbetrieb künftig gewährleisten will. Die zugehörige Strategie des Hauses über das Jahr 2028 hinaus ist zwingend festzulegen, um Fehlinvestitionen mit umfassenden Haushaltsauswirkungen zu vermeiden.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, ein zukunftsfähiges Konzept zu erarbeiten, wie am Krankenhaus bzw. für die Schwabacher Bürgerinnen und Bürger die Versorgung mit medizinischen Leistungen sichergestellt werden kann. Dabei ist zu prüfen, welche besonders defizitären Bereiche des Hauses künftig anders und kosteneffizienter genutzt werden können.
IX. Kultur & Sport

Das städtische Kulturangebot ermöglicht kulturelle Bildung, unterstützt die freie Kulturarbeit, konzipiert und koordiniert das Kulturleben in Schwabach. Ein reichhaltiges Kulturleben zahlt sich aus – Schwabach ist ein nachgefragter Wohnort, auch wegen der guten städtischen Kulturarbeit. Das Angebot ist tragender Standortfaktor, auch für den Schwabacher Tourismus, und soll erhalten werden.

Relevant ist allerdings immer stärker der strategisch geschickte Einsatz der verfügbaren Mittel. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe, d.h. die Stadt bestimmt das ob und wie der Aufgabenerfüllung im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit. 2024 wendet die Stadt einen Zuschuss von circa 4,7 Millionen Euro für den Kulturbereich auf, wobei ein Großteil davon auf festen Kostenblöcken beruht, beispielsweise Gebäudekosten, die grundlegend nicht auf die Schnelle veränderbar sind.

  • Die Einnahmesituation, insbesondere die Akquise von Drittmitteln, soll verstärkt werden.
  • Es gilt, die aufgewendeten Mittel für die Kultureinrichtungen strategisch sinnvoll zu verteilen, um das umfassende Kulturangebot ohne Mehraufwendungen breiter streuen zu können. Das Stadtmuseum weist einen besonders hohen Zuschussbedarf auf. Hierbei fällt insbesondere ins Gewicht, dass gerade in der Abendstunde nahezu kein Besuch mehr herrscht. Hier sind die Öffnungszeiten zu prüfen. Zum Ausgleich sind Aktionen wie der 2023 erstmals getestete kostenfreie Eintritt „zwischen den Jahren“ weiterzuverfolgen, der breites Publikum anzieht.
  • Das gesamte kulturelle Veranstaltungsanbot ist auf maßvolle Reduzierungen jeweiliger Defizite zu überprüfen. Insbesondere soll geprüft werden, wie die zuletzt stark angewachsenen Ausgaben einzelner Formate durch Einsatz von Drittmitteln oder durch eine Streckung des Turnus in einen beherrschbaren Rahmen der Gesamtausgaben gesetzt werden kann.

Unverzichtbar ist neben dem kulturellen auch das sportliche Angebot durch Vereine und Verbände in der Stadt. Um dieses zu erhalten, sind Einsparungen hier nicht geboten. Geprüft werden sollte gleichwohl, inwieweit durch Sponsoring Einnahmepotentiale erschließen lassen.

X. Kinder und Jugend

Kinder- und Jugendhilfe gehören zu den originären Pflichtaufgaben einer kreisfreien Stadt wie Schwabach. Ein bedarfsdeckendes Angebot an Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche ist eine wesentliche Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein wichtiger Standortfaktor. Dies wird über den bereits bestehenden Rechtsanspruch für Kinderkrippe und Kindergarten hinaus auch für die Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich ab dem Herbst 2026 gelten. Grundlage hierfür ist ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Nebeneinander von Kindertagessstätten, Tagespflegeangeboten, Horten und schulischen Betreuungsangeboten. Deshalb engagiert sich die Stadt Schwabach weiterhin im qualitativen und quantitativen Erhalt sowie Ausbau der bestehenden schulischen und außerschulischen Betreuungsangebote.

  • Hierbei ist auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Angebote zu achten. Der bestehende Betreuungsbedarf ist kontinuierlich zu ermitteln. Die vorhandenen Angebote sollen laufend angepasst werden. Zusätzlich ist auf eine verbesserte Vernetzung der schulischen und außerschulischen Betreuungsangebote hinzuwirken, um so fachliche und finanzielle Synergieeffekte besser als bisher zu nutzen. Angesichts der zuletzt deutlich gewachsenen Aufwendungen für den Bereich Kinderbetreuung sind die Gebühren für die städtischen Angebote laufend zu überprüfen und entsprechend der Niveauentwicklung der Freien Träger fortzuführen.

Kommunale Kinder- und Jugendarbeit sind nicht nur wichtige Bausteine eines attraktiven Lebensumfeldes für den jungen Teil der Schwabacher Bevölkerung, sondern auch zentrale Elemente der niederschwelligen Arbeit des Amts für Jugend und Familie. Gerade durch ihre Freiwilligkeit geben sie die Möglichkeit, Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen oder aber ganz abzuwenden. Gemeinsam mit dem Stadtjugendring Schwabach betreibt die Stadt daher ein attraktives und aufwändig saniertes Jugendzentrum. Ergänzt werden diese Angebote durch weitere Jugendeinrichtungen in den Stadtteilen, den Aktivspielplatz und die Angebote der Ferienbetreuung. Diese wichtigen Angebote sollen erhalten bleiben.

XI. Soziales

Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum wird in unserer Stadt zunehmend zur Schwierigkeit – nicht nur für sozial schwächer gestellte Menschen. Die Stadt, aber auch die Gesellschaft sind hier nicht nur aus sozialen Gründen gefordert, sondern auch, um die Attraktivität Schwabachs als Wohn- und Wirtschaftsstandort in Zukunft zu erhalten. Auch die Unterbringung von Geflüchteten stellt unsere Stadt vor immer größere Herausforderungen. Den Wohnungsbau zu fördern, aber auch kostengünstige Lösungskonzepte zu entwickeln, ist eine vorrangige Aufgabe.

  • Die Stadt Schwabach fördert sowohl selbst und auch durch die Gewobau, aber insbesondere durch dritte Investoren den Bau von Wohnraum Hierbei wird vor allem auch eine erhebliche Steigerung des Bestands an gefördertem Wohnraum angestrebt. Insbesondere sind dabei Projekte wie die Entwicklung der noch unbebauten Flächen im O´Brien-Park und des Schwesternwohnheims weiter zu verfolgen. Die Stadt Schwabach soll dabei Projekte prüfen, die mittels der kommunalen Wohnungsbauförderung besonders gute Förderkonditionen ermöglichen.
XII. Einnahmesteigerungen

Bei der Überprüfung von Einnahmepotenzialen ist zwingend die gesetzliche Reihenfolge zu beachten. Nach Art. 62 BayGO sind zu Finanzierungszwecken zunächst besondere Entgelte, also Beiträge, Gebühren und privatrechtliche Entgelte, heranzuziehen, erst danach Steuern. Aufgabengebiete und Leistungsumfang steigen im Rahmen der dienstleistungsorientierten Verwaltung stetig. Gleiches gilt – wie auch im privaten Bereich – für die Kosten der Bereitstellung städtischer Leistungen. Gebühren, Entgelte und Beiträge wurden aber in den vergangenen Jahren oftmals nicht oder nicht in gleicher Weise angepasst. Dies insbesondere auch, um Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Dabei ist ein wesentliches Prinzip, dass Anpassungen insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein vergleichsweise umfassendes städtisches Angebot für sehr geringe oder ohne Kostendeckungsbeiträge besteht.

  • Aufwand und Einnahmen sind insbesondere auch im Vergleich zu anderen Kommunen oder externen Dritten zu überprüfen. Die Höhe städtischer Gebühren ist hierbei generell zu überprüfen, insbesondere dort, wo ein besonders hoher Zuschussbedarf aus dem allgemeinen Haushalt besteht oder großer Mehrwert für die Betroffenen entsteht (z.B. Friedhofsgebühren, Sondernutzungen).
  • Dabei sind auch Effekte zu berücksichtigen, die neben der bloßen finanziellen Optimierung Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben. Dies betrifft beispielsweise die Parkraumbewirtschaftung. Am Rand des bislang bewirtschafteten Bereichs der Innenstadt ist ein gesteigerter Parksuchverkehr nach einem kostenlosen Parkplatz im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren zu verzeichnen. Dieser Parksuchverkehr beeinträchtigt teilweise die Schulwegsicherheit und führt zu Belastungen ansässigen Bewohner und Bewohnerinnen. Die Bürgerinnen und Bürger dort wenden sich häufig mit dem Wunsch an die Stadt Schwabach, die Parkraumbewirtschaftung dort räumlich auszuweiten. Vor dem Hintergrund dieser Belastungen soll eine Arbeitsgruppe der betroffenen Fachstellen sowie Polizei und Feuerwehr eingerichtet werden, die einen Vorschlag für eine maßvolle räumliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung vorlegen soll.
  • Soweit die Einnahmen der Stadt Schwabach absehbar aus einer bereits bestehenden Einnahmeposition aufgrund anstehender Rechts- oder Einkaufspreisänderungen deutlich reduziert werden, ist eine Gebührenanpassung in entsprechender Höhe angezeigt, um die Leistung städtisch kostenneutral abbilden zu können. Dies betrifft beispielsweise die Weitergabe der Unterwerfung städtischer Parkplätze unter die Umsatzsteuerbarkeit sowie die Erhöhung der Servicegebühren durch den Drittanbieter beim Handyparken. Gebührenveränderungen hierzu sollen ausdrücklich nicht einnahmesteigernde, sondern für die Stadt Schwabach kostenneutrale Wirkungen entfalten. Mehrbelastungen von Bürgerinnen und Bürgern zu Gunsten der Stadt Schwabach sollen hier gerade nicht erfolgen.
  • Weiter ist die Einführung einer Zweitwohnungssteuer nochmalig zu überprüfen. Dabei ist der zusätzlich entstehende Verwaltungsaufwand den zu erwartenden Mehreinnahmen gegenüberzustellen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Veränderungen in der städtischen Bevölkerung seit der letzten Überprüfung 2015 und der Auswirkungen einer Neuanmeldung von Hauptwohnsitzen auf den Finanzausgleich.
  • Sehr hohe Personalaufwendungen fallen für die Begutachtung von Bäumen in Privatgärten an. Dies ist interkommunal nicht üblich. Künftig soll die Dienstleistung „Beurteilung des Zustandes eines Baumes“ entweder durch externe Gutachter oder gebührenpflichtig in ähnlicher Höhe erfolgen.