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Mittwoch, 24. Januar

Aus gegebenen Anlass möchten wir diejenigen, die an einer Einbürgerung interessiert sind, auf Folgendes hinweisen: Der Bundestag hat am 19. Januar 2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Diese Änderung tritt jedoch erst frühestens drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Aktuell wird davon ausgegangen, dass dies frühestens ab Mai 2024 der Fall sein wird. Eine Antragstellung bzw. Terminvergaben nach neuem Recht sind daher voraussichtlich erst ab der 2. Jahreshälfte 2024 möglich. Weitere Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts können Sie hier nachlesen:

 

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts | Bundesregierung