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Dienstag, 20. Februar

Urkunden und Kirchenaustritte online – ist das möglich? Beim Standesamt gehen vermehrt schriftliche Kirchenaustritts-Anfragen sowie Urkundenanforderungen verschiedener externen Dienstleister ein, die hierfür von den Bürgern Gebühren kassieren. Aber: Kostenpflichtige Kirchenaustritts-Formulare von diversen Internetseiten ersetzen weder die Vorsprache im Standesamt noch die Gebühr in Höhe von 35 Euro. Das Standesamt rät deshalb dringend davon ab, auf solche Angebote im Internet zurückzugreifen.


Urkunden können bequem und ohne Registrierung über das Bürgerservice-Portal beantragen. Hier entstehen über die Urkundengebühr hinaus keine weiteren Zusatzkosten. Die Urkunden werden den Bürgerinnen und Bürgern zugesandt.
Externe Urkundendienstleister, die im Internet ihren Service anbieten, verlangen Zusatzgebühren allein dafür, dass Anträge an das Standesamt weitergeleitet werden. Die Urkundengebühr fällt dann trotzdem noch an.

Je nach Anbieter ist dem Standesamt die Bearbeitung solcher Anträge aufgrund fehlender Vollmachten und Identitätsnachweise auch gar nicht möglich.