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Freitag, 27. März

Bei den Fördermitteln handelt es sich um Fördergelder für das Bayerische Wohnungsbauprogramm. Die Darlehen können zum Kauf bzw. Bau von neuen und gebrauchten Immobilien beantragt werden. Zusätzlich können noch Mittel aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm in Anspruch genommen werden.


Für die Gewährung der Fördermittel sind entsprechend der Haushaltsgröße Einkommensgrenzen einzuhalten. Außerdem muss das Bauvorhaben den technischen Voraussetzungen der Förderung entsprechen. Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der Haushaltsgröße, der sozialen Dringlichkeit und der Größe des Bauwerkes bzw. der Wohnung.

Auf die Gewährung der Fördermittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. Sollten die Mittel nicht ausreichen, um alle Antragsteller berücksichtigen zu können, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit.

Merkblätter zur Wohnungsbauförderung sind bei uns erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr.