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Der Digitalbonus unterstützt kleine Unternehmen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten und ermöglicht ihnen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren, sowie ihre IT-Sicherheit zu verbessern.

 

Wer bekommt die Förderung?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft  mit einer Betriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.

Sie können bis zum 30.06.2024 Ihren Antrag stellen.

 

Genauere Information finden sie unter: Förderprogramm (digitalbonus.bayern)

Zum Thema

Links:

 

Förderprogramm Digitalbonus