Maskenpflicht an Schulen, Maskenpflicht und Alkoholverbot im öffentlichen Raum (neue Regelung ab 24. November)
Es gelten außerdem Maskenpflicht
- an den Schulen (einschließlich Grundschulen)
- und auf frequentierten öffentlichen Plätzen.
Dies gilt auf folgenden öffentlichen Flächen - seit 24. November - in der Zeit von 6 bis 19:30 Uhr:
- Bahnhofstraße vom Bahnhof Schwabach bis zur Kreuzung Weißenburger Straße/Rother Straße
- Ludwigstraße, Sablaiser Platz und Platz vor der Post
- Martin-Luther-Platz,
- Königsplatz und Königstraße
Von 22 bis 6 Uhr gilt auf diesen Plätzen ein Alkoholkonsumverbot, ebenso ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.
Hier können Sie den Lageplan einsehen.
Private Kontakte einschränken
- Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel.
Nicht notwendige Reisen vermeiden
- Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Freizeiteinrichtungen geschlossen
- Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Kinos, Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, das Hallenbad, Saunen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen sowie die Schwabacher Museen
Freizeit- und Amateursport stark eingeschränkt
- Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Veranstaltungen untersagt
-
Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen Gottesdienste und Demonstrationen.
- Nicht veranstaltet werden dürfen: Messen, Kongresse, Tagungen.
Nur Mitnahme und Lieferung in der Gastronomie
- Geschlossen werden: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Dienstleistungsbetriebe stark eingeschränkt
- Geschlossen werden: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie/Fußpflege) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Handel unter Auflagen weiterhin geöffnet
- Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je 10 m2 Verkaufsfläche aufhalten.
Schulen, Kindergärten, Sozial- und Jugendeinrichtungen bleiben geöffnet
- Schulen und Kindergärten bleiben offen.
- Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.
Kitas oder einzelne Kitagruppen, die wegen Verdachts- oder Infektionsfällen vom Gesundheitsamt geschlossen worden sind, können keine Betreuung anbieten. Eltern wenden sich bei Rückfragen direkt an die jeweilige Einrichtung oder Tagespflegeperson.
Maskenpflicht an Schulen, Maskenpflicht und Alkoholverbot im öffentlichen Raum
Es gelten außerdem Maskenpflicht
- an den Schulen (einschließlich Grundschulen)
- auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz.
Dies gilt auf folgenden öffentlichen Flächen:
- Bahnhofstraße vom Bahnhof Schwabach bis zur Kreuzung Weißenburger Straße/Rother Straße
- Ludwigstraße, Sablaiser Platz und Platz vor der Post
- Martin-Luther-Platz,
- Königsplatz und Königstraße
Ab 22 Uhr gilt auf diesen Plätzen ein Alkoholkonsumverbot, ebenso ein ab 22 Uhr geltendes Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.
Hier können Sie den Lageplan einsehen.
Befristung und Evaluierung der Maßnahmen
Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Bis dahin muss sich zeigen, ob die getroffenen Maßnahmen eine erkennbare Tendenz zur Abschwächung der Infektionsentwicklung auslösen und es gelingt, das ungezügelte Ansteigen der Infektionszahlen zu brechen. Die Maßnahmen werden zudem bereits zwei Wochen nach ihrem Inkrafttreten von der Bayerischen Staatsregierung evaluiert und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen.