Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten sind in der Satzung für die Gleichstellungsbeauftragte, die vom Stadtrat 1996 bestätigt wurde, festgelegt.
Satzung für die Gleichstellungsbeauftragte
Daraus ergeben sich Dienstleistungen und Arbeitsfelder, die sich über alle Lebens- und Arbeitsbereiche von Frauen und Männern erstrecken:
- Unterstützung der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Interessen in (beruflichen) Gleichstellungsfragen, insbesondere bei Einstellungen, Stellenbesetzungen, Beförderungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Verwaltungsinterene Kontrolle und Initiative, Förderung und Überwachung des Bayerischen Gleichstellungsgesetztes
- Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, über bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen aufzuklären und zur Abhilfe beizutragen
- Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und -projekten, sowie Kontaktpflege mit Organisationen, die zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen können
- Information und Beratung für Schwabacher Bürgerinnen und Bürger bei gleichstellungsrelevanten Fragen