Stadtportal Schwabach

Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Steuerverwaltung erstellt die Hundesteuerbescheide und führt das Erhebungsverfahren durch. Im Bürgerbüro können Hunde an- und abgemeldet werden. Näheres dazu finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Schwabach.

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