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Gewerbeamt am Mittwoch, 7. Juni, nicht besetzt

Am Mittwoch, 7. Juni, ist das Gewerbeamt aus personellen Gründen nicht besetzt. Am so genannten „Brückentag“ am Freitag, 9. Juni, ist es von 8 bis 12 Uhr wieder regulär geöffnet.

Das Standesamt Schwabach ist für die Beurkundung der Sterbefälle zuständig, die in Schwabach eingetreten sind.

In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl für Sie die Anzeige eines Sterbefalles und die Abwicklung der Formalitäten. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.


Wenn Sie den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen möchten, beraten wir Sie gerne telefonisch zu den nötigen Unterlagen.

 

Soweit der Sterbefall nicht im Krankenhaus eintritt, ist er beim Standesamt spätestens am darauffolgenden Werktag anzuzeigen.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • Sterbefallanzeige (vollständig ausgefüllt)
  • Nachweis zur Person des Anzeigenden (Ausweis)
  • Kopie des Ausweises des Verstorbenen
  • Urkunden, die Namen und Familienstand des Verstorbenen belegen

Kontakt

Frau Lindner
Telefon: 09122 860-205
Fax-Nr.: 09122 860-389

Adresse

Nördliche Ringstraße 2a-c
91126 Schwabach

Dienstzeiten

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich.

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