Die Gemeinwesenarbeit, die auch als "Stadtteilarbeit" bezeichnet werden könnte, findet ihre Rechtsgrundlage in § 13 SGB VIII. Eine Fachkraft des Amtes für Jugend und Familie steht ganz speziell für die Bewohnerinnen und Bewohner der Konrad-Adenauer-Straße sowie deren Kinder, zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Die Fachkraft hat ihr Büro in der Konrad-Adenauer-Straße 37. Neben der Elternarbeit und dem Angebot von Freizeitaktivitäten umfasst die Gemeinwesenarbeit auch die Hausaufgabenbetreuung für eine feste Gruppe von Kindern.