Stadtportal Schwabach

Eingeschränkte Öffnungszeiten

Das Bürgerbüro öffnet von Dienstag bis Freitag, 19. bis 22. September, von 8 bis 13 Uhr.

Für Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen wollen oder können, besteht die Möglichkeit, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beantragen.

 

Anspruchsvoraussetzungen:

Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn es

a) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

b) im Bundesgebiet und in häuslicher Gemeinschaft mit einem seiner Elternteile lebt, der

  • ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend ist oder
  • der Ehegatte voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist,

c) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder

d) keine oder keine ausreichenden Waisenbezüge erhält, wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist.

Dies gilt auch für ausländische Kinder, wenn sie oder ein allein erziehender Elternteil im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sind.

Für Kinder ab 12 Jahren müssen weitere Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden (z.B. SGB II-Bezug, Ausbildungsvergütung).

Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen

Die Unterhaltsleistung richtet sich nach dem maßgeblichen Mindestunterhalt sowie nach der betreffenden Altersgruppe. Hiervon wird der Betrag des Erstkindergeldes abgezogen, wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat. Für die Unterhaltsvorschussleistung (Mindestunterhalt minus Kindergeld) ergeben sich danach ab 01.01.2022 folgende Beträge:

Unterhaltsvorschussleistung

 Kinder unter 6 Jahren 187,00 €
Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 252,00 €
Kinder von 12 bis 18 Jahren 338,00 €

 

Antrag auf UVG hier direkt herunterladen.

 

 Ansprechpartner (Maßgeblich ist der Familienname des Kindes):

A-M  Herr Fischer Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  09122 860-203
N-Z  Frau Belzner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  09122 860-318

 

 

 

 


 

 

 

  

 

 

 

Adresse

Nördliche Ringstraße 2 a-c
91126 Schwabach

1. Stock Zimmer 1.38

Dienstzeiten

Montag: 08:00 - 12:00

Dienstag: 08:00 - 12:00

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00

Freitag: 08:00 - 12:00

und nach Terminvereinbarung

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