Das Jobcenter Schwabach ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Schwabach und der Bundesagentur für Arbeit im Sinne des § 44 b Sozialgesetzbuch II. Sie hat das Ziel in Schwabach lebende und bedürftige Personen zu unterstützen.
Bürgergeld erhalten hier alle erwerbsfähigen Personen, ab dem 15. bis zum 65. Lebensjahr, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet haben und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften sichern können. Das Jobcenter Schwabach hilft ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und unterstützt sie dabei mit beruflicher Qualifikation, Weiterbildung und weiteren Eingliederungsleistungen. Bürgergeld erhalten auch Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr, die mit den Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst ebenfalls bedürftig sind. Das Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird vom Bund, sowie von der Stadt Schwabach (Kosten der Unterkunft) erbracht.
Sie können das Bürgergeld telefonisch, per Brief, per E-Mail oder Online unter:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/sgb2ka/ka-ui/pc/
beantragen.
Um Bürgergeld zu beantragen, können Sie über
https://web.arbeitsagentur.de/otv/terminvereinbarung/pc/jobcenter/adapter?dstNr=73524
einen persönlichen Termin im Jobcenter Schwabach vereinbaren.
Von den Vermittlungsfachkräften erhalten Sie einen weiteren Termin um Ihre berufliche Zukunft zu besprechen.