Stadtportal Schwabach

Eingeschränkte Öffnungszeiten

Das Bürgerbüro öffnet von Dienstag bis Freitag, 19. bis 22. September, von 8 bis 13 Uhr.

Ab dem 1. Januar 2022 ist das Jobcenter für die Gewährung von Leistungen der Bildung und Teilhabe für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II zuständig.

Die Bewilligungsabschnitte für Leistungen nach § 28 SGB II wurden bei allen Leistungsempfängern bereits zum 31.12.2021 befristet. Für die Weiterbewilligung muss ein Neuantrag im Jobcenter Schwabach gestellt werden. Für Wohngeld, SGB XII und Kinderzuschlag verbleibt die Zuständigkeit, wie bisher, im Amt für Senioren und Soziales bei der Stadt Schwabach.

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