Die Landtags∙wahl 2023
Am 8. Oktober ist Landtags∙wahl in Bayern. Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern entscheiden mit: Welche Politik wollen wir in Bayern haben? Wer soll die Menschen in Bayern vertreten? Wählen ist ein wichtiges Recht. Wir erklären Ihnen hier: Was müssen Sie über die Landtags∙wahl wissen.
Was ist der Landtag?
Der Landtag ist die Volks∙vertretung von allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern.
Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern bestimmen mit:
• Wie wollen wir in Bayern leben?
• Welche Politik wollen wir in Bayern machen?
In Bayern leben über 13 Millionen Menschen. Wenn alle Bürgerinnen und Bürger immer und überall mit abstimmen sollen, dann werden wir nie fertig. Deshalb wählen wir Vertreterinnen und Vertreter. Die Vertreterinnen und Vertreter heißen Abgeordnete. Alle Abgeordneten zusammen sind der Landtag. Die Abgeordneten im Landtag sind Politikerinnen und Politiker. Sie kennen sich bei verschiedenen Themen gut aus. Das ist wichtig. So können sie bei bestimmten Themen gut mitentscheiden. Und so können sie die Bürgerinnen und Bürger in Bayern gut vertreten.
Die Abgeordneten im Landtag sind Mitglied in einer Partei. Eine Partei ist so ähnlich wie ein Verein. Die Mitglieder in einer Partei haben ähnliche Ziele und Meinungen. Jede Partei hat ihr eigenes Partei∙programm. Darin steht: Welche Politik will die Partei machen.
Wie funktioniert die Landtags∙wahl?
Die Parteien bestimmen: Welche Personen können in den Landtag gewählt werden. Diese Personen sind die Kandidatinnen und Kandidaten.
Bei der Wahl haben Sie 2 Stimmen: Die Erst∙stimme und die Zweit∙stimme. Dafür bekommen Sie 2 Stimm∙zettel.
Auf jedem Stimm∙zettel können Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten wählen. Mit der Erst∙stimme wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Ihrem Stimm∙kreis. Das sind die Direkt∙kandidatinnen und Direkt∙kandidaten. Ganz Bayern ist in 91 Stimm∙kreise aufgeteilt. Die Wählerinnen und Wähler wählen in dem Stimm∙kreis, wo ihr Wohn∙ort ist. In jedem Stimm∙kreis wird mindestens eine Kandidatin oder ein Kandidat in den Landtag gewählt. Wer in einem Stimm∙kreis die meisten Stimmen bekommt, wird Abgeordnete oder Abgeordneter.
Mit der Zweit∙stimme wählen Sie jemanden von einer Partei∙liste. In Bayern gibt es 7 Regierungs∙bezirke. Es gibt große Regierungs∙bezirke mit vielen Einwohnern. Und es gibt kleinere Regierungs∙bezirke mit weniger Einwohnern. Große Regierungs∙bezirke bekommen mehr Sitze im Landtag als kleine Regierungs∙bezirke. Für jeden Regierungs∙bezirk machen die Parteien eine Liste. Die Personen auf den Listen sind die Listen∙kandidatinnen und Listen∙kandidaten. Die Listen∙kandidatinnen und Listen∙kandidaten stehen auf dem Stimm∙zettel für die Zweit∙stimme.
Der Landtag in Bayern hat 180 Sitze. Man sagt auch: Mandate. 91 Sitze sind für die Direkt∙kandidatinnen und Direkt∙kandidaten. 89 Sitze sind für die Listen∙kandidatinnen und Listen∙kandidaten.
Bayern ist in 7 Regierungs∙bezirke aufgeteilt. Die Regierungs∙bezirke sind in Stimm∙kreise aufgeteilt. Die größeren Regierungs∙bezirke bekommen mehr Sitze im Landtag. Die Wählerinnen und Wähler wählen in dem Stimm∙kreis, wo ihr Wohn∙ort ist.
Wie geht es nach der Wahl weiter?
Stimmen auszählen
Nach der Wahl werden alle Stimmen gezählt. Dann weiß der Wahl∙leiter: Wie viele Stimmen hat jede Partei bekommen. Die Erst∙stimmen und die Zweit∙stimmen werden zusammen∙gezählt.
Eine Partei muss mindestens 5 Prozent von allen Stimmen haben. Dann bekommt die Partei auch Sitze im Landtag. Für diese Parteien wird dann ausgerechnet: Wie viele Sitze bekommt die Partei im Landtag.
Wenn die Partei weniger als 5 Prozent von allen Stimmen hat, dann hat sie es nicht in den Landtag geschafft.
Wer bekommt einen Sitz?
Zuerst bekommen die Direkt∙kandidatinnen und Direkt∙kandidaten einen Sitz im Landtag. Wenn sie die Wahl in ihrem Stimm∙kreis gewonnen haben. Dann kommen die Listen∙kandidatinnen und Listen∙kandidaten an die Reihe.
Eine Partei hat mehr Direkt∙kandidaten als Sitze im Landtag – Was passiert dann?
Das kann zum Beispiel passieren: Eine Partei bekommt in einem Regierungs∙bezirk 5 Sitze im Landtag. In dem Regierungs∙bezirk haben aber 7 Direkt∙kandidatinnen oder Direkt∙kandidaten von der Partei gewonnen. Die Direkt∙kandidatinnen und Direkt∙kandidaten bekommen immer einen Sitz im Landtag. Die Partei bekommt also mehr Sitze, als vorher ausgerechnet wurde. Das nennt man Überhang∙mandate.
Die anderen Parteien bekommen dann zusätzliche Sitze für ihre Listen∙kandidatinnen und Listen∙kandidaten. Diese Sitze heißen Ausgleichs∙mandate. Am Ende passt dann wieder alles.
Können Abgeordnete ihren Sitz im Landtag wieder verlieren?
Abgeordnete bleiben bis zur nächsten Wahl im Landtag. Sie verlieren ihren Sitz im Landtag nur dann,
• wenn sie ihren Sitz freiwillig abgeben,
• wenn sie aus Bayern wegziehen und deshalb nicht mehr gewählt werden können
• oder wenn sie wegen einem Verbrechen zu mindestens 1 Jahr Gefängnis verurteilt werden.
Was macht der Landtag nach der Wahl?
Zuerst wählen die Abgeordneten die Chefin oder den Chef vom Landtag. Das ist die Landtags∙präsidentin oder der Landtags∙präsident.
Dann wählen sie das Präsidium. Das sind die Vertreter von der Landtags∙präsidentin oder dem Landtags∙präsidenten. Zum Präsidium gehören auch Schrift∙führerinnen und Schrift∙führer. Sie helfen bei den Sitzungen vom Landtag.
Danach kann der Landtag mit seiner Arbeit anfangen:
• Die Minister∙präsidentin oder den Minister∙präsidenten wählen.
• Gesetze für Bayern machen.
• Die Arbeit der Regierung kontrollieren.
• Entscheiden, für was Bayern wieviel Geld ausgeben darf.