Aufhebung des Verbotes von Geflügelmärkten und Ausstellungen in der Stadt Schwabach - Vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen gelten weiter
Das, mit der Allgemeinverfügung vom 21. November 2022, erlassene Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen für Geflügel wird in der Stadt Schwabach zum 01.07.2023 aufgehoben.
Grundlage der Entscheidung ist die aktuelle Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 06.06.2023 für das Auftreten von Geflügelpest in Bayern und die Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI). Demnach wird für Bayern von einem moderaten Eintragsrisiko durch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art ausgegangen.
Nach Anmeldung beim Veterinäramt Roth können daher, unter Einhaltung geeigneter Biosicherheits- und Tiergesundheitsanforderungen, wieder entsprechende Veranstaltungen stattfinden.
Wegen der aber noch immer angespannten Geflügelpest-Lage wird in Bayern, im Hinblick auf die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe und für den Eintrag in Geflügelhaltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln, noch von einem hohen Risiko ausgegangen
Daher sind die Beschränkungen der Abgabe im Reisegewerbe, in Form von Untersuchungen, zunächst weiter beizubehalten. Auch. Die betriebsbezogenen verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen sind ebenfalls weiterhin gültig und auch das Verbot der Fütterung von Wildvögeln (Wasservögel) bleibt bestehen.