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Wer gewerblichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

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Montag: 08:00 - 12:00

Dienstag: 08:00 - 12:00

Mittwoch: 08:00 - 12:00

Donnerstag: 08:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00

Freitag: 08:00 - 12:00

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