Wer gewerblichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Wer gewerblichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.