Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen und Aufmärsche unter freiem Himmel sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung muss mindestens 48 Stunden vor Durchführung der Veranstaltung erfolgt sein. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung ist jedoch von Vorteil, um eine angemessene Berücksichtigung sämtlicher Belange zu ermöglichen.