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Der Erwerb, aber auch Besitz von Schusswaffen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und erfordert in der Regel eine behördliche Erlaubnis in Form einer so genannten Waffenbesitzkarte. Zum Führen erlaubnisfreier Reizstoffwaffen kann ein so genannter "kleiner Waffenschein" erteilt werden.

Benötigte Unterlagen

Da der Antrag sehr fallbezogen ist, können wir Ihnen dazu leider keine genauen Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich direkt an unser Ordnungsamt.

Kontakt

Telefon: 09122 860-288

Adresse

Nördliche Ringstraße 2a-c
91126 Schwabach

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