Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns alle. Die Hilfsbereitschaft der deutschen Bevölkerung ist überwältigend. Vielleich haben Sie als Arbeitgebende auch schon darüber nachgedacht, Geflüchtete aus der Ukraine einzustellen. Gerne möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammenfassen:
- Geflüchtete aus der Ukraine können nach §24 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Leistungen zum Lebensunterhalt und gesundheitlichen Versorgung erhalten sie nach dem Asylbewerbersleistungsgesetz.
- In der Regel erteilen die Ausländerbehörden mit der Aufenthaltserlaubnis auch die Arbeitserlaubnis. Eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich.
Beachten Sie, dass im Falle eines visumfreien vorübergehenden Aufenthalts die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist. - Eine Berufsanerkennung ist nur bei reglementierten Berufen notwendig. Langfristig gesehen ist es aber besser Geflüchtete bei der Anerkennung des Berufsabschlusses zu unterstützen. Wenn der besondere Schutzstatus abläuft, ist dann ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel leichter. Gerade wenn Sie Ihre Fachkräfte dauerhaft an sich binden möchten, unterstützen Sie diese bei der Anerkennung ihres Berufsabschlusses.
Da vor allem Frauen und Kinder einreisen werden, bleibt abzuwarten, inwiefern Geflüchtete dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung stehen werden.
Bei Fragen steht Ihnen Ihr Arbeitgeber-Service natürlich jederzeit zur Seite.
Melden Sie sich unter 0800 4 5555 20.
Weiterführende Informationen:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland
Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI): Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Krieg in der Ukraine – Flucht, Einreise und Asyl
Minor Projektkontor für Bildung und Forschung : Aufenthaltsrechtliche Fragen für Menschen aus der Ukraine in Deutschland
Ihr Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Nürnberg