Stadtportal Schwabach

Das Melde- und Passamt und das Bürgerbüro im Rathaus können Abschriften, Kopien und Unterschriften, die entweder von einer Behörde ausgestellt sind oder bei einer Behörde vorgelegt werden sollen (z. B. Zeugnisse, Rentenachweise, Bewerbungsunterlagen) amtlich beglaubigen. Nicht beglaubigt werden dürfen standesamtliche Urkunden, da diese nur im Original volle Beweiskraft haben. In diesem Fall stellt das Standesamt neue Urkunden aus. Auch Grundbuchauszüge, Kaufverträge und ähnliche Urkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Diese Unterlagen werden durch Notare oder Ortsgerichte öffentlich beglaubigt.

Bitte bringen Sie zur Beglaubigung die Originalunterlagen mit. Die Fotokopien werden im Bürgerbüro gefertigt.

Beglaubigungen von Unterschriften kosten 10,00 Euro. Beglaubigungen von Fotokopien in der Regel 5,00 Euro, ein Schriftstück in nicht deutscher Sprache 10,00 Euro.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Original und Fotokopie

Fahrplanauskunft

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