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Donnerstag, 31. März

Ab Montag, 4. April, sind folgende Parkplätze in Schwabach kostenpflichtig:

  • Altstadt West (Reichswaisenhausstraße)
  • Schulzentrum (Bismarckstraße)
  • Altstadt Ost (Markgrafensaal)
  • Parkhaus am Bahnhof

Auf den drei Großparkplätzen Altstadt West (Reichswaisenhausstraße), Schulzentrum (Bismarckstraße) und Altstadt Ost (Markgrafensaal) gibt es jeweils einige Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von 4 Stunden und Langzeitparkplätze. Auf den Langzeitparkplätzen gelten folgende Tarife: die Tagesgebühr beträgt 3 Euro, eine Monatsparkberechtigung kostet 29 Euro und eine Jahresparkberechtigung 280 Euro. Auf den Kurzzeitparkplätzen kostet die Stunde einen Euro. Die Höchstparkdauer beträgt 4 Stunden. Die Tages-, Monats-, und Jahresparkberechtigungen gelten dort nicht.

Die Monatsparkberechtigungen können an den Parkscheinautomaten an den Großparkplätzen erworben werden. Diese kann man bequem mit EC-Karte bezahlen. Die Annahme von Scheinen ist nicht möglich. Jahresparkberechtigungen gibt es im Bürgerbüro.

Auch im Parkhaus am Bahnhof wird zukünftig eine Parkgebühr fällig. Die Tagesgebühr beträgt einen Euro, die Monatsparkberechtigung kostet 15 Euro. Der Parkplatz hinter dem Parkhaus bleibt kostenlos.

Weitere Informationen zum Parken in Schwabach finden Sie auf www.schwabach.de/parken.