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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Was ist die Kulturkarte?

Das Kulturamt Schwabach und seine Dienststellen bedanken sich mit der "Kulturkarte" bei Personen, die sich für das Kulturleben der Stadt engagieren.
In erster Linie wird die Kulturkarte an Mitglieder der Fördervereine Stadtmuseum und Musikschule kostenlos abgegeben und berechtigt diese, bei den aufgelisteten Veranstaltungen ermäßigten Eintritt zu erhalten:

  • Klassische Konzerte des Kulturamtes
  • Konzerte von Ritmos Latinos
  • Konzerte von museomusicale
  • Schwabacher Vorstellungen im Rahmen des internationalen figuren.theater.festivals
  • Lesungen des Literaturfestivals LesArt
  • Eintritt in das Stadtmuseum Schwabach
  • Diverse Einzelveranstaltungen – bitte jeweils nachfragen

 

Nutzungsbedingungen

Die Kulturkarte wird ausschließlich vom städtischen Kulturamt vergeben.
In Sonderfällen kann die Kulturkarte auch an Einzelpersonen vergeben werden, z. B. im Rahmen einer Ehrung/Auszeichnung, die anlässlich kulturellen Engagements erfolgt. Diese Ehren-Kulturkarten haben entweder unbegrenzt Gültigkeit oder 12 Monaten ab Ausstellungsdatum. Erstere sind mit „E“, letztere sind mit „E12“ hinter dem Ausstellungsdatum gekennzeichnet.
Die Kulturkarte berechtigt für Mitglieder der Fördervereine Stadtmuseum und/oder Musikschule ab Ausstellungsdatum für die Dauer der Mitgliedschaft. Beim Austritt aus den Fördervereinen muss sie zurückgegeben werden.
Die Kulturkarte ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument.