Header Hintergrundbild

Das Jugendamt ist am Mittwoch, 4. Dezember, wegen einer betrieblichen Veranstaltung von 8 bis 12:30 Uhr nicht besetzt. In Fällen von Kindswohlgefährdung Telefon 09122 860-364 anrufen.

Die Melde-, Pass- und Zulassungsstelle sowie das Bürgerbüro sind im Dezember wegen einer Software-Umstellung an einigen Tagen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Was ist die Kulturkarte?

Das Kulturamt Schwabach und seine Dienststellen bedanken sich mit der "Kulturkarte" bei Personen, die sich für das Kulturleben der Stadt engagieren.
In erster Linie wird die Kulturkarte an Mitglieder der Fördervereine Stadtmuseum und Musikschule kostenlos abgegeben und berechtigt diese, bei den aufgelisteten Veranstaltungen ermäßigten Eintritt zu erhalten:

  • Klassische Konzerte des Kulturamtes
  • Konzerte von Ritmos Latinos
  • Konzerte von museomusicale
  • Schwabacher Vorstellungen im Rahmen des internationalen figuren.theater.festivals
  • Lesungen des Literaturfestivals LesArt
  • Eintritt in das Stadtmuseum Schwabach
  • Diverse Einzelveranstaltungen – bitte jeweils nachfragen

 

Nutzungsbedingungen

Die Kulturkarte wird ausschließlich vom städtischen Kulturamt vergeben.
In Sonderfällen kann die Kulturkarte auch an Einzelpersonen vergeben werden, z. B. im Rahmen einer Ehrung/Auszeichnung, die anlässlich kulturellen Engagements erfolgt. Diese Ehren-Kulturkarten haben entweder unbegrenzt Gültigkeit oder 12 Monaten ab Ausstellungsdatum. Erstere sind mit „E“, letztere sind mit „E12“ hinter dem Ausstellungsdatum gekennzeichnet.
Die Kulturkarte berechtigt für Mitglieder der Fördervereine Stadtmuseum und/oder Musikschule ab Ausstellungsdatum für die Dauer der Mitgliedschaft. Beim Austritt aus den Fördervereinen muss sie zurückgegeben werden.
Die Kulturkarte ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument.