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Aus personellen Gründen ist die Führerscheinstelle derzeit telefonisch nicht erreichbar. Alle Infos hier.

Schuljahr

Das Schuljahr der Adolph von Henselt-Musikschule Schwabach beginnt am 1. September und endet am 31. August. Die Feriendauer und unterrichtsfreien Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen.

Probezeit

Das erste Vierteljahr des Unterrichtsverhältnisses gilt als Probezeit, während der das Unterrichtsverhältnis spätestens einen Monat vor Ablauf mit schriftlicher Kündigung beendet werden kann.

Abmeldung

Das Unterrichtsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn dieses nicht bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird.
Eine Abmeldung während des laufenden Schuljahres ist nur aus zwingenden Gründen im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich und muss schriftlich begründet werden.
Die Musikschule kann aus zwingenden personellen, räumlichen oder anderen organisatorischen Gründen das Unterrichtsverhältnis ausnahmsweise vorzeitig beenden.
Wenn Fachlehrer und Schulleitung in Rücksprache mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. der gesetzlichen Vertretung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Fortsetzung des Unterrichts nicht sinnvoll ist, kann der Schüler oder die Schülerin vom weiteren Besuch der Musikschule oder einzelner Fächer ausgeschlossen werden.

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