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Die Melde-, Pass- und Zulassungsstelle sowie das Bürgerbüro sind im Dezember wegen einer Software-Umstellung an einigen Tagen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Goldschlägerhandwerk ist Kulturerbe

Zum 10. Mal verwandeln sich bei der goldschläger nacht die Schwabacher Altstadt und das Stadtmuseum in einen zauberhaften Entdeckerparcours für Goldsucherinnen und Goldsucher jeden Alters. Doch es gibt dieses Jahr einen weiteren Grund zum Feiern: Das Schwabacher Goldschlägerhandwerk ist in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden! Die feierliche Übergabe der Aufnahmeurkunde wird am Donnerstag, 18. Juli, im Rahmen eines Festaktes im Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat in Nürnberg erfolgen.

Einzigartig in Deutschland

Die Schwabacher Blattgoldarbeiten sind seit jeher das Wahrzeichen der Stadt. Schon seit dem 16. Jahrhundert ist Schwabach für sein Blattgold berühmt, das in die ganze Welt exportiert wird: So ziert es zum Beispiel die „Goldelse“ in Berlin, die Kuppel des Invalidendoms in Paris und die Freiheitsstatue in New York.

Nach dem zweiten Weltkrieg kam das Blattgoldgewerbe durch den Verlust der Absatzmärkte im Ausland und durch strenge Restriktionen fast völlig zum Erliegen. Es erholte sich nur mühsam, dennoch produzieren auch heute noch zwei große Goldschlägerwerkstätten in Schwabach Blattgold. Sie sind die einzigen noch produzierenden Werkstätten in Deutschland und verfügen über ein enormes Fachwissen, das es zu bewahren gilt. Zwei Betriebe an einem Standort sind zudem auch europaweit einmalig.

Aufnahme ins Bundesweite Verzeichnis

Ein weiterer Erfolg für Schwabach ist die Ankündigung des Bayerischen Heimatministeriums, das Goldschlägerhandwerk nun auch für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis vorzuschlagen. Dieses wird in einem mehrstufigen Verfahren von mehreren staatlichen Stellen und der Deutschen UNESCO-Kommission erstellt. Eine Entscheidung darüber ist im Frühjahr 2025 zu erwarten.

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit.Überall auf der Welt sollen so überliefertes Wissen und Können als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht werden. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis, das nun 82 Eintragungen enthält.

Urheber

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Foto: Manuel Mauer