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Neben Akten und Amtsbüchern gehören Urkunden zum klassischen Archivgut. Es sind in einer bestimmten Form abgefasste Einzelschriftstücke, die ein Rechtsgeschäft begründen oder ein bereits vollzogenes bezeugen. War der Inhalt wichtig, so wurde die Urkunde häufig auf Pergament geschrieben und besonders aufwändig gestaltet. In dieser recht schönen Urkunde vermehrte Kaiser Karl V. im Jahr 1523 das Wappen des Schwabacher Stadtschreibers und kaiserlichen Notars Konrad Frauentraut. Beglaubigt war die Urkunde durch das kaiserliche Siegel, das leider verloren gegangen ist, und die eigenhändige Unterschrift des Kaisers. (Fälschung)

Etwas ungewöhnlich für solche Wappenbriefe ist, dass das verliehene Wappen nicht, wie zumeist üblich, in der Mitte der Urkunde dargestellt ist, sondern dass es in das Monogramm des Kaisers eingefügt wurde.