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Lesesaal

Das Stadtarchiv steht jedem Benutzer offen, der ein ernsthaftes Anliegen hat. Dabei kann es sich um Fragen der lokalen Geschichte handeln oder um Nachweise zu rechtlichen Zwecken, wie Beglaubigungen aus älteren Standesamtsbücher, um Informationen für Schulreferate oder um Familienforschungen und vieles mehr.

Die Benutzungsmöglichkeiten werden unter Umständen eingeschränkt, wenn es der Erhaltungszustand des Archivguts nicht zulässt oder Schutzrechte von Betroffenen entgegenstehen. Die Benützung ist geregelt in der Satzung der Stadt Schwabach zu den Aufgaben und der Benutzung des Stadtarchivs vom 17.06.1993.

Sie sind bei uns willkommen um Dokumente persönlich einzusehen. Das Archiv ist für Sie Donnerstags von 13:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung (Tel. +49 9122 860-280) geöffnet. Unsere Leseplätze sind mit Steckdosen ausgestattet.

Reproduktionsmöglichkeiten sind vorhanden. Eine Fotokopie kostet 0,50 €, Mikrofilmrückvergrößerungen zwischen 0,50 und 3,00 €.
Für Beglaubigungen muss eine Gebühr von 10,00 € erhoben werden.

Einfache Beratungen oder Auskunftserteilungen ohne Inanspruchnahme von Archivalien sowie Forschungen für nachweisbar wissenschaftliche oder heimatkundliche Zwecke sind gebührenfrei. Bei anderen Forschungen werden für die Benutzungserlaubnis 10,00 € erhoben. Die Vorlage oder Versendung von Archivalien oder archivalischen Hilfsmitteln, die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, die Erstellung von Gutachten oder sonstige Äußerungen durch eine Verwaltungskraft kostet nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schwabach pro angefangene halbe Stunde Zeitaufwand eine Gebühr von 10,00 €.

Schriftliche Anfragen können Sie an uns richten unter:

Stadtarchiv Schwabach
Postfach 2120
91124 Schwabach

oder unter

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