Die Naturschutzwächter haben insbesondere die Aufgabe, Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung mitzuwirken. Aufklärung und Beratung der Bevölkerung über Naturschutzbelange stehen dabei an oberster Stelle. Im Stadtgebiet Schwabach sind vier Naturschutzwächter tätig. Die Einsatzgebiete sind entsprechend aufgeteilt. Die Naturschutzwächter werden jeweils für eine 3-jährige Amtsperiode durch die Stadt ernannt. Unser Foto zeigt die für die Amtsperiode Dezember 2012 bis November 2015 ernannten Naturschutzwächter.
Ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Natur
Die Naturschutzwächter sind ausschließlich ehrenamtlich und in ihrer Freizeit tätig. Während ihrer Tätigkeit bzw. ihres Dienstes im Auftrag des Naturschutzes sind sie Angehörige der Unteren Naturschutzbehörde im Außendienst und dürfen somit auch Amtshandlungen vornehmen.
Auch wenn die Aufklärung und Beratung an oberster Stelle stehen, haben sie dabei auch die Befugnis, Personen zur Feststellung der Personalien anzuhalten, Personen zur Polizeidienststelle zu bringen bzw. Platzverweise auszusprechen.
Neben den oben beschriebenen Aufgaben unterstützen die Naturschutzwächter die Stadt auch bei der Kontrolle der Durchführung von Ersatzpflanzungen, die durch die Stadt im Rahmen des Vollzugs der Baumschutzverordnung gefordert werden.