Kommunale Jugendarbeit - präventive Jugendhilfe
Für eine jugendgerechte Stadt und eine gute Infrastruktur für junge Menschen.
Die Kommunale Jugendarbeit hat in den Jugendämtern Bayerns eine Schlüsselfunktion für die Planung, Förderung und Koordinierung der Leistungen der Jugendarbeit. Sie sorgt dafür, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Gesetzliche Grundlage hierfür sind die §§ 11 - 14 des SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe)
Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit:
- Fachberatung und Unterstützung aller Partner der Jugendarbeit
- Anregungs- und Impulsfunktion zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit
- Förderung und Unterstützung von Aktivitäten
- Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
- Betriebsführung von eigenen Einrichtungen
Hier die verschiedenen Arbeitsbereiche: