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Die Wirtschaftliche Jugendhilfe leistet finanzielle Hilfen für einkommensschwache Familien.

 

 

Übernahme der Beiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Mittags/Nachmittagsbetreuung nach § 90 SGB VIII:

Ansprechpartnerinnen:

Buchstabe A-G: Frau Grimm, Telefon: 09122 860-406, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Buchstabe H-K: Frau Schmidt, Telefon: 09122 860-269, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Buchstabe L-Z: Herr Bahr, Telefon: 09122 860-349, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hier finden Sie ein Merkblatt zur Antragsstellung, den neuen Antrag auf Kostenübernahme sowie den Hinweis zum Datenschutz.

 

 

Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII:

Bei der Kindertagespflege handelt es sich um die Auszahlung des Tagespflegeentgeltes an die Tagespflegepersonen sowie um die Beitreibung des Elternbeitrages.

Bei Fragen wenden Sie sich an folgende Ansrechpartnerinnen:

Buchstabe A-E: Frau Grimm, Telefon: 09122 860-406, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Buchstabe F-K: Frau Schmidt, Telefon: 09122 860-269, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Buchstabe L-Z: Herr Bahr, Telefon: 09122 860-349, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hier finden Sie den Betreuungsvertrag in der Kindertagespflege.

Satzung Kindertagespflege

 

 

Zuschüsse zu Ferienaufenthalten (einkommensabhängig)

Frau Hauffenmeyer, Telefon: 09122 860-368, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

Kostenübernahme für Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe

Das Jugendamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für sogenannte "Hilfe zur Erziehung" und für Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen. Bei diesen Hilfen handelt es sich z. B. um die Unterbringung in Einrichtungen, Pflegestellen oder auch um ambulante Maßnahmen wie Erziehungsbeistandschaft oder Sozialpädagogische Familienhilfe. Auch die Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) werden hier bearbeitet.

 

Ansprechpartnerinnen:

Buchstabe A-G: Frau Janich, Telefon 09122 860-222, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Buchstabe H-Z: Frau Vieracker, Telefon 09122 860-314, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unbegleitete minderjährige Ausländer: Frau Heger, Telefon: 09122 860-428, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

Auszahlung des Pflegegelds für Pflegekinder

Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind aufnehmen, haben sie natürlich Anspruch auf eine Vergütung ihrer Leistung in Form des monatlichen Pflegegeldes. Die Höhe des Pflegeegeldes ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt.

Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Pflegegeld ist Frau Janich, Telefon: 09122 860-222, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bei Leistungen, bei denen das Jugendamt auch für den Lebensunterhalt der Kinder oder Jugendlichen aufkommt (Pflegestellen, Heimerziehung) wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern erhoben, der sich nach deren Einkommen richtet

 

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag auf Kostenübernahme