In der Zulassungsstelle können Sie alle Dienstleistungen rund um das Zulassen von Fahrzeugen erledigen - von Neuzulassung, Umschreibung, Einzelgenehemigung und Einzelbetriebserlaubnis nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO, über Wiederzulassung bis zur Außerbetriebsetzung.
Ebenso erhalten Sie hier sämtliche Arten von Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gem. § 41 FZV, auch rote Kennzeichen für Oldtimer.
Achtung bei besonderen Kennzeichenarten!
Die Öffnungszeiten der örtlichen Schilderläden sind nicht immer deckungsgleich mit den Öffnungszeiten der KFZ-Zulassungsstelle. Sofern Sie also ein individuelles Kennzeichen benötigen (Wunschkennzeichen, rotes Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen, etc.), so sollten Sie dieses vorher bei der Zulassungsstelle reservieren, dieses dann prägen lassen und zur Zulassung gleich mitbringen.