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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug auf eine Person in Schwabach zugelassen wird, so liegt eine Umschreibung vor.

Bei einem Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk liegt ebenfalls eine Umschreibung vor. Seit 01.11.2015 können Sie Ihre Kennzeichen dabei beibehalten. In diesem Fall entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie der amtlichen Kennzeichen.

Bei einem Umzug innerhalb Schwabach wird bei Kennzeichenbeibehaltung lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für die Umschreibung benötigt.

Hinweise zu Importfahrzeugen

Im Rahmen der Ausstellung deutscher Fahrzeugpapiere ist eine Überprüfung der eingeschlagenen Fahrgestellnummer (FIN) am Fahrzeug zwingend erforderlich.
Es bestehen folgende Möglichkeiten diese durchzuführen:

  • Fahrgestellnummer-Überprüfung eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Kaufvertrag und schriftliche Bestätigung über die Überprüfung der Fahrgestellnummer sowie den Standort des Fahrzeugs eines der Zulassungsstelle bekannten Autohändlers aus Schwabach
  • Vorfahrt des Fahrzeugs auf dem Sablaiser Platz vor der Zulassungsstelle

Bei US-Importen benötigen wir zusätzlich ein CARFAX-Report, den Sie unter folgender Internetseite erhalten: https://www.carfax.eu/de

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Zum Thema

Downloads:

SEPA-Lastschriftverfahren

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Für die Umschreibung benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II, ggf. Betriebserlaubnis (bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • neue Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (im Original)
  • ggf. auswärtige Kennzeichenschilder
  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten (nur möglich bei begleitetem Fahren oder vorliegender Schwerbehinderung des Kindes)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Bei Erledigung durch Dritte: spezielle Zulassungsvollmacht inkl. SEPA-Lastschriftverfahren mit Unterschrift Fahrzeughalter/in
  • Bei Importfahrzeugen
    • Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis
    • bei US-Importen: CARFAX-Report (unter folgender Internetseite erhältlich: https://www.carfax.eu/de)
    • Fahrgestellnummer-Überprüfung