Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug auf eine Person in Schwabach zugelassen wird, so liegt eine Umschreibung vor.
Bei einem Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk liegt ebenfalls eine Umschreibung vor. Seit 01.11.2015 können Sie Ihre Kennzeichen dabei beibehalten. In diesem Fall entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie der amtlichen Kennzeichen.
Bei einem Umzug innerhalb Schwabach wird bei Kennzeichenbeibehaltung lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für die Umschreibung benötigt.
Hinweise zu Importfahrzeugen
Im Rahmen der Ausstellung deutscher Fahrzeugpapiere ist eine Überprüfung der eingeschlagenen Fahrgestellnummer (FIN) am Fahrzeug zwingend erforderlich.
Es bestehen folgende Möglichkeiten diese durchzuführen:
- Fahrgestellnummer-Überprüfung eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Kaufvertrag und schriftliche Bestätigung über die Überprüfung der Fahrgestellnummer sowie den Standort des Fahrzeugs eines der Zulassungsstelle bekannten Autohändlers aus Schwabach
- Vorfahrt des Fahrzeugs auf dem Sablaiser Platz vor der Zulassungsstelle
Bei US-Importen benötigen wir zusätzlich ein CARFAX-Report, den Sie unter folgender Internetseite erhalten: https://www.carfax.eu/de
Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.