Was ist Jugendhilfe im Strafverfahren?
Jugendhilfe im Strafverfahren, auch bekannt als Jugendgerichtshilfe, gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Die Hilfe ist kostenlos. Sie ist gesetzlich in den §§ 52 SGB VIII und § 38 JGG verankert.
Die Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe helfen jungen Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, beim Umgang mit der Straftat und dem daraus folgenden Strafverfahren. Auch den Eltern, beziehungsweise Sorgeberechtigten der Jugendlichen, wird Unterstützung angeboten. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Situation des jungen Menschen und die zukünftige Gestaltung eines straffreien Lebens im Vordergrund.
Wer hilft dir in Schwabach?
Die Jugendgerichtshelferinnen im Schwabacher Jugendamt sind die Sozialpädagoginnen Saskia Roth und Klara Veitz. Wir stehen dir und deinen Eltern während und auch nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren zur Seite und unterstützen euch. Im Straßenverzeichnis Jugendhilfe im Strafverfahren findest du, wer von uns für dich zuständig ist.
Wie können wir dir helfen?
Wir hören dir zu und stellen dir Fragen. Um uns ein Bild von dir machen zu können, interessiert uns, wie du dich mit deiner Familie verstehst, wie dein Tagesablauf aussieht, wie es in der Schule oder am Arbeitsplatz läuft, ob du ein Einkommen hast oder Schulden. Du kannst mit uns über deine Probleme, Sorgen und Ängste sprechen. Gemeinsam werden wir nach einer Lösung suchen. Wenn wir dir nicht selbst helfen können, so kennen wir doch die jeweiligen Fachleute und sagen dir, wo du sie finden kannst. Zum Beispiel stellen wir Kontakte zur Drogen- oder Schuldnerberatung her, vermitteln in ein Anti-Aggressions-Training oder zu einer Erziehungsberatungsstelle.
Wenn du Mist gebaut hast, verurteilen wir dich nicht, sondern suchen gemeinsam mit dir nach den Ursachen. Wir haben Schweigepflicht gegenüber Privatpersonen, Ämtern und Behörden. Das heißt, an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft werden keine Informationen weitergegeben, um deren Ermittlungsarbeit zu unterstützen – es sei denn, du gibst dein Einverständnis dafür. Zum Beispiel, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Umstände noch wissen sollte, die dich entlasten.
Wenn du eine außergerichtliche Schlichtung (TOA - Täter-Opfer-Ausgleich) eines bestehenden Konflikts möchtest, kannst du dich ebenfalls an uns wenden.
Wir vermitteln zwischen dir und dem Jugendgericht
Die Jugendgerichtshelfer nehmen eigene Rechte und Pflichten der Jugendhilfe wahr und vermitteln zwischen dir und dem Jugendgericht. Gemeinsam bereiten wir die Hauptverhandlung vor, indem wir mit dir den Ablauf besprechen und dir erklären, was in der Hauptverhandlung passieren kann, wer dein Richter sein wird und welche Rolle die anderen Beteiligten in der Verhandlung spielen. Wir erstellen mit dir einen Bericht, der sich aus unseren Gesprächen ergibt. Damit versuchen wir der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine Vorstellung von deinen Lebensumständen und der Vorgeschichte zu deiner Tat zu geben. Für uns liegen die Schwerpunkte bei der Erziehung – nicht vorrangig bei der Bestrafung. In der Jugendgerichtsverhandlung sagen wir unsere Meinung dazu, ob du als verantwortlich für die Tat anzusehen bist und ob du als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden solltest. Wir können auch einen Vorschlag zur richterlichen Entscheidung machen. Es ist allerdings nur eine Empfehlung, die Entscheidung trifft das Jugendgericht.
Was passiert nach einem Urteil?
Nach einem Urteil unterstützen wir dich, zum Beispiel bei der Erfüllung von Weisungen und Auflagen durch das Gericht. Wir helfen dir, ein Leben ohne Straftaten zu gestalten und beraten dich in Sachen Wohnung, Arbeit, Ausbildung, Finanzen, Sucht. Auch zeigen wir dir andere Unterstützungsmöglichkeiten auf. Wir begleiten dich auch während einer möglichen Haftstrafe und bereiten dich auf die Entlassung vor.
Bei aller Hilfe kommt es aber letztendlich auf dein Engagement und deine Bereitschaft an, die Hilfe anzunehmen.