Das Motto von Inklusion ist eigentlich ganz einfach: Niemand darf ausgeschlossen werden. Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, damit alle Menschen an allen Angeboten teilnehmen können. Inklusion betrifft die ganze Gesellschaft. Bis niemand mehr benachteiligt oder ausgeschlossen wird, ist es noch ein langer Weg.
Bis zum Jahr 2028 möchte der Gesetzgeber eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe schaffen, die für alle Kinder mit und ohne Behinderung zuständig ist. So sieht es das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor, dass im Juni 2021 in Kraft getreten ist. Einen wesentlichen Baustein in diesem Prozess bilden die Verfahrenslotsen.
Was machen Verfahrensloten?
Verfahrenslotsen sind Personen, die jungen Menschen (0 - 27 Jahre) mit Behinderung helfen. Die Beratung richtet sich an Kinder mit seelischer, körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung.
Die Verfahrenslotsen sind dafür da, den Weg zu den Leistungen der Eingliederungshilfe aufzuzeigen. Auch die Eltern oder andere Verwandte, Betreuer oder weitere Personen aus dem Umfeld des Menschen mit Behinderung können Unterstützung bekommen.
Warum gibt es Verfahrenslotsen?
Die Gesetze für Leistungen, die behinderten Kindern und jungen Menschen zustehen, sind sehr kompliziert. Die Verfahrenslotsen sollen den Zugang zu den benötigten Hilfen erleichtern. Sie lotsen durch den unübersichtlichen Dschungel der Unterstützungsmöglichkeiten und vermitteln zu den richtigen Ansprechpartnern.
Bei welchen Themen unterstützen die Verfahrenslotsen?
Verfahrenslotsen begleiten und unterstützen die Betroffenen im Rehabilitationsverfahren – vom Antrag bis zum Abschluss.
• Orientierung im Leistungssystem der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe
• Aufklärung über Rechte und mögliche Hilfen, die beantragt werden können
• Unterstützung bei Antragstellungen, beim Formulieren von Wünschen und der Suche nach geeigneten Dienstleistern
• Hilfe bei der Klärung von Zuständigkeitsfragen
Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
Eine Beratung ist vielfältig möglich: über Telefon, Videoanruf oder per E-Mail, bei Ihnen zuhause, in der Dienststelle oder in einer anderen Einrichtung.
Es werden keinerlei Informationen ohne das Einverständnis der betreffenden Familien und Institutionen an andere Stellen weitergegeben. Die Beratung ist vertraulich und unterliegt den Datenschutzbestimmungen.