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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Denkmalschutz? Ensembleschutz? - Was heißt das eigentlich?

Ensemble meint eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Platz- oder Straßenbild darstellen. Dieses Ensemble ist deshalb als Ganzes erhaltenswürdig. Einzelne Gebäude innerhalb des Ensembles können auch Einzeldenkmäler sein.

Seit 1973, seit der Einführung des Denkmalschutzgesetzes, wurden auch in Schwabach einzelne Häusergruppen unter Ensembleschutz gestellt. Vor allem in der Altstadt, in der Südlichen Ringstraße und in der Wittelsbacher Straße.

Ihr Haus liegt innerhalb eines Ensembles und ist kein Denkmal?

Sie müssen alle von außen sichtbaren Veränderungen an der Fassade und im Dachbereich rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme von der Unteren Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen auch wenn keine Baugenehmigung nach Bayerischer Bauordnung (BayBO) nötig ist.

Sie brauchen eine Genehmigung für folgende Veränderungen:

• Erneuern/Instandsetzen von Fenstern und Türen
• Erneuern/Instandsetzen von Dachdeckung, Kaminen und Verblechungen
• Einbau von Dachflächenfenstern und Erkern
• Anbringung von Satellitenanlagen, Antennen und Solaranlagen
• Neuanstriche
• Überdachungen, Vordächer, Terrassen
• Änderung von Einfriedungen
• Errichtung von Nebengebäuden.

Ihr Haus ist ein Einzeldenkmal?

Sie müssen nicht nur alle Veränderungen an der Fassade und im Dachbereich, sondern auch alle Baumaßnahmen im Inneren des Gebäudes von der Unteren Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen auch wenn keine Baugenehmigung nach Bayerischer Bauordnung (BayBO) nötig ist.

Sie brauchen eine Genehmigung für alle Baumaßnahmen, die auch für Häuser verlangt werden, die im Ensemblegebiet liegen und keine Einzeldenkmäler sind. Darüber hinaus brauchen Sie Genehmigungen für:

• Erneuerung der Elektro-, Heizungs- und Wasserinstallation
• Neueinbau von Bädern
• Erneuerung von Innentüren, Fußböden, Treppen, Innenanstrichen
• Wanddurchbrüche

Denkmalpflege - Beratung in denkmalpflegerischen Belangen

Wenn Sie eine Beratung in denkmalpflegerischen Belangen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an die

  • Untere Denkmalschutzbehörde, Dipl.-Ing.(FH) Architektur Nadja Meyer bei der Stadt Schwabach (Kontakt: s.o.) oder an
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,
    Dr. Kathrin Müller
    Hofgraben 4
    80539 München
    Tel.: 089 2114 396
    Fax: 089 2114 404
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Antragsformulare

e-government Formular:

Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses