Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zum Aufenthaltsrecht von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, einschließlich dem Thema Einbürgerung.
Aus aktuellem Anlass möchten wir bitte darauf hinweisen, dass die Vorsprache im Ausländerbüro nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich ist.
Weitere Informationen
- Hinweise zur Verlängerung / Fortgeltung von Aufenthaltserlaubnissen von aus der Ukrainie Geflüchteten
- Dienstleistungen des Ausländerbüros