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Bayerische Ehrenamtskarte

Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung für langjähriges und intensives ehrenamtliches Engagement. Die Stadt Schwabach möchte mit der Ehrenamtskarte allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern danken, die sich in besonderem Maße zum Wohle der Gemeinschaft engagieren.

Die Ehrenamtskarte ermöglicht dem Karteninhaber/der Karteninhaberin sowohl in Schwabach als auch im gesamten Freistaat Bayern Vergünstigungen und Angebote unterschiedlichster Art.

 

Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?

Die Bayerische Ehrenamtskarte können Vereine und andere Organisationen für ehrenamtlich Tätige oder die Ehrenamtlichen selbst beantragen, die

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • sich wöchentlich mindestens fünf Stunden (durchschnittlich) engagieren bzw. 250 Stunden im Jahr,
  • mindestens seit zwei Jahren aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden sind, und
  • keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über Auslagenersatz oder Erstattung der Kosten hinausgeht.

Ausnahmen:

  • Inhaber/innen einer Juleica (Jugendleiter/in-Card),
  • Teilnehmer/innen an einem Freiwilligendienst: Freiwillig Soziales Jahr (FSJ), Freiwillig Ökologisches Jahr (FÖJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD),
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA),
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung, sowie
  • Reservist/inn-en, die regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten (in den vergangenen zwei Kalenderjahren: insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung oder als ständige/r Angehörige/r eines Bezirks- oder Kreis-verbindungskommandos)

erhalten die Ehrenamtskarte ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.

Voraussetzung ist in jedem Fall immer, dass die Ehrenamtlichen ihren Wohnsitz in Schwabach haben.

Goldene Ehrenamtskarte

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Inhaber/innen des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern,
  • Inhaber/innen einer Dienstauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst (z.B. für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit),
  • Reservist/inn-en, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten (mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung oder als ständige/r Angehörige/r eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos), sowie
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren.

Welche Vorteile bietet die Bayerische Ehrenamtskarte?

Inhaber/innen der Ehrenamtskarte können sowohl in Schwabach als auch im gesamten Freistaat Bayern eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen und Angeboten in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise Rabatte, ermäßigte Eintritte oder Freikarten.

Aktuelle Informationen zu den Akzeptanzstellen in Schwabach finden Sie hier. Bayernweit profitieren Sie in über 90 kreisfreien Städten und Landkreisen von vielen attraktven Angeboten. Unter www.ehrenamtskarte.bayern.de können Sie sich direkt über alle Akzeptanzstellen und Vergünstigungen in Bayern informieren. Oder nutzen Sie die kostenlose App "Ehrenamtskarte Bayern". Mit ihr können Sie alle rund 5.000 Angebote nach Kategorien mobil abrufen und sich Kontaktdaten sowie Anfahrtsbeschreibungen anzeigen lassen (Hinweis: Android 7.0 wird nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie Android 7.1 oder eine jüngere Version).

Zudem führt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration immer wieder interessante Verlosungen für Inhaberinnen und Inhaber der bayerischen Ehrenamtskarte durch.