Voraussetzung für eine Eheschließung ist, dass einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Schwabach gemeldet ist. Wohnt keiner von Ihnen in Schwabach, aber Sie möchten trotzdem bei uns heiraten, wenden Sie sich bitte an ihr Wohnsitzstandesamt. Dieses kann dann das Standesamt Schwabach zur Eheschließung ermächtigen.
Wo wird die Eheschließung angemeldet?
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt in den Diensträumen des Standesamtes Schwabach, Nördliche Ringstraße 2a-c.
Das Verfahren für die Anmeldung der Eheschließung läuft derzeit ausschließlich wie folgt ab:
- Sie reichen Ihre Unterlagen (frühestens 6 Monate vor dem Termin) postalisch oder über eine Abgabe bei unserem Sicherheitsdienst zusammen mit einem Anschreiben bei uns ein (dieses sollte Ehedatum, gewünschte Namensführung, Ihre Kontaktdaten und ggf. bei auswärtiger Trauung den Ort)
- Ihre Unterlagen werden anschließend von uns geprüft und erfasst
- Wir setzen uns dann zu gegebener Zeit mit Ihnen wegen einer Terminvereinbarung zur Anmeldung der Eheschließung in Verbindung
Wo findet die Trauung statt?
Die Eheschließung selbst findet im Trausaal, Rathaus, Königsplatz 1, 91126 Schwabach statt. Der Trausaal im ehrwürdigen Rathaus bietet für dieses besondere Ereignis ein überaus schönes Ambiente. Es stehen insgesamt 22 Sitzplätze (inkl. Brautpaar) zur Verfügung. Die Anwesenheit weiterer Gäste ohne Sitzplatz ist nur begrenzt möglich.
Sollten Sie oder Ihre Gäste "größere Aktionen" im Umfeld des Rathauses/ Marktplatzes planen, sollten Sie diese bitte mit dem Marktmeister Herrn Lehmann absprechen, Telefon 09122 860-359.
Seit 2023 werden auch ausgewählte Termine im Bürgersaal angeboten. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 € an.
Wer kann die Eheschließung anmelden?
Die Eheschließenden müssen ihre Eheschließung persönlich anmelden. Ist einer der Eheschließenden aus dringlichen Gründen persönlich verhindert, können mit einer Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung die notwendigen Formalitäten auch alleine abgewickelt werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Eheschließung grundsätzlich nur angemeldet werden kann, wenn dem Standesbeamten alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vollständig vorliegen.
Welche Unterlagen sind zur Anmeldung zur Eheschließung erforderlich?
Die benötigten Unterlagen hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
Nach dem neuen Personenstandsrecht ist es seit 01.11.2022 möglich, dass wir die benötigten Unterlagen (soweit es sich um deutsche Personenstandseinträge handelt) durch Datenabruf bei den Standesämtern (Deutschlandweit - unter Vorbehalt) und Meldeämtern (nur innerhalb Bayern) einsehen/beantragen. Hierzu lassen Sie uns bitte den Antrag zum Datenabruf zukommen (frühestens 6 Monate vor dem Trautermin).
Es steht Ihnen selbstverständlich jederzeit frei die benötigten Unterlagen selbst zu besorgen oder vorhandene Dokumente beizulegen und für Fehlende den Datenabruf zu nutzen.
Eine Aufstellung der Unterlagen für deutsche Staatsangehörige und für Vertriebene/ Spätaussiedler können Sie hier einsehen.
Für Personen mit anderen Staatsangehörigkeiten bitten wir das Formular zur Auskunft bei Auslandsbeteiligung auszufüllen. Im Anschluss werden wir Ihnen dann die benötigen Unterlagen individuell zusammenstellen.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Hochzeitstermin erfolgen. Eine verbindliche Terminzusage erhalten Sie mit der Anmeldung zur Eheschließung.
Termine
Die freien Trautermine für Schwabach (sowohl Trausaal als auch Bürgersaal) können Sie über unser Terminportal online einsehen und bei Wunsch buchen. Die Termine werden jeweils ein Jahr im Voraus freigeschaltet.
Trauungen im Trausaal finden grundsätzlich Freitags und ein mal im Monat Samtags statt. Eine Übersicht über unsere Trau-Samstage für 2024 und 2025 erhalten Sie hier.
Eine Übersicht über die Trautage im Bürgerhaus finden sie hier.
Für die Buchung von Terminen: Zum Terminportal