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Kachel MobilitätVerkehrsplanung

Herzlich willkommen beim Mobilitätsportal der Stadt Schwabach, einem Gemeinschaftsprojekt der Stadt Schwabach und der Stadtverkehr Schwabach GmbH.

Dieses Portal informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten in Sachen Mobilität in und um Schwabach und bietet einen schnellen Zugang zu den vorhandenen Angeboten.

Die Idee zu diesem Portal wurde im Rahmen der Schwabacher Zukunftskonferenz 2012 entwickelt. Das Mobilitätsportal versteht sich dabei als dynamisches Portal, das sich stetig verbessern möchte. Wesentliches Merkmal sind daher die Verweise („Verlinkungen“) auf bereits bestehende Seiten im Internet, die aktuelle Informationen bieten.

Das Rad der Mobilität soll hier nicht neu erfunden, sondern im Sinne einer zukunftsfähigen Mobilität schneller und im Idealfall auch umweltfreundlicher zum Drehen gebracht werden.

Stadtradeln

Die Stadt Schwabach beteiligte sich dieses Jahr im Zeitraum vom 22.06.2025 bis zum 12.07.2025 beim internationalen Wettbewerb STADTRADELN. 

Die Teilnahme stand allen Interessierten, die in Schwabach wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder zur Schule gehen offen. Die Teilnahme ist stets nur in Gruppen möglich.

Laden Sie gerne auch nächstes Jahr wieder Ihre Familie, Freunde und Kollegen ein, sich Ihnen anzuschließen und gemeinsam mit uns für eine erfolgreiche Aktion in Schwabach zu radeln! Auch 2026 wird Schwabach wieder am Start sein, wenn es heißt "Radeln für ein gutes Klima".

 

Mehr Infos zum vergangenen STADTRADELN 2025.

Meldeportal

Die Schwabacher Ortsgruppen des ADFC, BUND Naturschutz und VCD haben eine Plattform ins Leben gerufen, um Vorschläge für eine Verbesserung der Mobilität in Schwabach zu sammeln. Zur Plattform "Schwabach Bewegen"

 

E-Autos parken drei Stunden kostenlos

Elektrisch betriebene Fahrzeuge, die als solche gekennzeichnet sind, dürfen ab dem 1. April auf öffentlichen Parkplätzen im Freistaat drei Stunden kostenlos parken. Die Verordnung der Bayerischen Staatsregierung gilt bis zum 31. Dezember 2026 und wurde von der Stadt Schwabach nun über eine Änderung der Verordnung über Parkgebühren entsprechend um gesetzt. Diese weist darauf hin, dass die Fahrer von E-Fahrzeugen beim Parkvorgang eine Parkscheibe benutzen und ein E-Kennzeichen haben müssen, um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können. Wer länger als drei Stunden parken will, muss für die darüber hinausgehende Zeit einen Parkschein lösen.

Wenn in einem Bereich eine Höchstparkdauer von unter drei Stunden gilt, darf diese auch von Elektrofahrzeug-Führenden nicht überschritten werden. Die Regelung gilt allerdings nur auf öffentlichen Verkehrsflächen, nicht aber auf privat betriebenen Parkplätzen oder in Parkhäusern, wie zum Beispiel in der Tiefgarage unter dem Königsplatz. Bitte beachten Sie in der Tiefgarage unter dem Königsplatz die neue Regelung mit dem schrankenlosen System. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Stadtwerke Schwabach unter: Stadtwerke Schwabach - Schrankenlose Tiefgaragen-Einfahrt 

Urheber

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