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Die Inklusionsbeauftragte für Bürgerinnen und Bürger ist beauftragt, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Einschränkungen in allen Lebensbereichen zu identifizieren und abzubauen sowie die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Mit dieser Aufgabe stellt diese ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den kommunalen Entscheidungs- und Beratungsgremien dar.

Inklusion als Menschenrecht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, diese wurde von Deutschland im Jahr 2009 unterzeichnet.

Was ist Inklusion? Ein Film von Aktion Mensch erklärt das in 80 Sekunden.

Mission Zukunft: Für ein Miteinander wie nie zuvor. Ein Film von Aktion Mensch.

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