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Gewerbeamt am Mittwoch, 7. Juni, nicht besetzt

Am Mittwoch, 7. Juni, ist das Gewerbeamt aus personellen Gründen nicht besetzt. Am so genannten „Brückentag“ am Freitag, 9. Juni, ist es von 8 bis 12 Uhr wieder regulär geöffnet.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine Betriebsstätte errichten. Unbedeutend ist, ob das Gewerbe im Nebenerwerb oder hauptberuflich ausgeübt wird.

Die gewerberechtlichen Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung (innerhalb der Stadt Schwabach) und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes. Die Kosten betragen zwischen 35 und 50 Euro.

Bei Personengesellschaften wie BGB, OHG, KG sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anmeldepflichtig.

Datenschutzhinweise Gewerbeamt

Benötigte Unterlagen

  • Bei Wohnsitz außerhalb Schwabachs: Ausweis
  • Im Handelsregister eingetragene Firmen: Handelsregisterauszug (sämtliche Eintragungen)
  • genehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Makler): Erlaubnis, sofern bereits von einer anderen Behörde erteilt
  • Bei Fragen oder Gewerbeum- und Abmeldungen rufen Sie bitte direkt im Gewerbeamt Schwabach an.

Kontakt

Telefon: 09122 860-278
Fax-Nr.: 09122 860-379

Adresse

Nördliche Ringstraße 2a-c
91126 Schwabach

Dienstzeiten

Montag: 08:00 - 12:00

Dienstag: 08:00 - 12:00

Mittwoch: 08:00 - 12:00

Donnerstag: 08:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00

Freitag: 08:00 - 12:00

Antragsformulare

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