Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine Betriebsstätte errichten. Unbedeutend ist, ob das Gewerbe im Nebenerwerb oder hauptberuflich ausgeübt wird.
Die gewerberechtlichen Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung (innerhalb der Stadt Schwabach) und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes. Die Kosten betragen zwischen 35 und 50 Euro.
Bei Personengesellschaften wie BGB, OHG, KG sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anmeldepflichtig.