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Verwaltung "zwischen den Jahren" geschlossen

Die Stadtverwaltung ist von Mittwoch, 24.12.2025, bis einschließlich Donnerstag, 01.01.2026, geschlossen. Für unaufschiebbare Angelegenheiten sind einzelne Dienststellen erreichbar: Weitere Informationen

Das Stadtmuseum ist von 26. bis 28. Dezember 10 bis 18 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine Betriebsstätte errichten. Unbedeutend ist, ob das Gewerbe im Nebenerwerb oder hauptberuflich ausgeübt wird.

Die gewerberechtlichen Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung (innerhalb der Stadt Schwabach) und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes. Die Kosten betragen zwischen 35 und 50 Euro.

Bei Personengesellschaften wie BGB, OHG, KG sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anmeldepflichtig.


Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Bei Wohnsitz außerhalb Schwabachs: Ausweis
  • Im Handelsregister eingetragene Firmen: Handelsregisterauszug (sämtliche Eintragungen)
  • genehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Makler): Erlaubnis, sofern bereits von einer anderen Behörde erteilt
  • Bei Fragen oder Gewerbeum- und Abmeldungen rufen Sie bitte direkt im Gewerbeamt Schwabach an.

Antragsformulare

e-government Formular:

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung (mit Ausfüllassistent)
Formular zur Gewerbeanmeldung (pdf-Formular zum Ausdrucken)