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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Ein Saisonkennzeichen ist nur für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 2 Monate, aber höchstens 11 Monate) des Jahres gültig. Sie können einen Zeitraum (nur volle Monate) auswählen, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll. Das Saisonkennzeichen erspart die jährliche An- und Abmeldung und wird deshalb häufig bei Krafträdern, Wohnwagen und Cabrios genutzt.

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Zum Thema

Downloads:

SEPA-Lastschriftverfahren

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (im Original)
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • neue Versicherungsbestätigung, in der der Saisonzeitraum eingetragen ist (EVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • Bei Erledigung durch Dritte: spezielle Zulassungsvollmacht inkl. SEPA-Lastschriftverfahren mit Unterschrift Fahrzeughalter/in
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintrag

Hinweis:

  • Sofern ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf ein Saisonkennzeichen umgestellt werden soll, sind neue Kennzeichenschilder mit eingedrucktem Saisonzeitraum notwendig (die Erkennungsnummer muss geändert werden, sofern der Platz nicht ausreichend ist und eine andere Schriftgröße verwendet werden müsste. Kontaktieren Sie daher in jedem Fall vorher die Zulassungsstelle da Sie ggf. eine andere Erkennungsnummer benötigen).