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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

 

Waldfriedhof muss weiter geschlossen bleiben

Wegen der Gefahr von abknickenden Ästen muss der Waldfriedhof bis auf Weiteres geschlossen bleiben. 

Ein Saisonkennzeichen ist nur für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 2 Monate, aber höchstens 11 Monate) des Jahres gültig. Sie können einen Zeitraum (nur volle Monate) auswählen, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll. Das Saisonkennzeichen erspart die jährliche An- und Abmeldung und wird deshalb häufig bei Krafträdern, Wohnwagen und Cabrios genutzt.

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Zum Thema

Downloads:

SEPA-Lastschriftverfahren

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (im Original)
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • neue Versicherungsbestätigung, in der der Saisonzeitraum eingetragen ist (EVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • Bei Erledigung durch Dritte: spezielle Zulassungsvollmacht inkl. SEPA-Lastschriftverfahren mit Unterschrift Fahrzeughalter/in
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintrag

Hinweis:

  • Sofern ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf ein Saisonkennzeichen umgestellt werden soll, sind neue Kennzeichenschilder mit eingedrucktem Saisonzeitraum notwendig (die Erkennungsnummer muss geändert werden, sofern der Platz nicht ausreichend ist und eine andere Schriftgröße verwendet werden müsste. Kontaktieren Sie daher in jedem Fall vorher die Zulassungsstelle da Sie ggf. eine andere Erkennungsnummer benötigen).