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Wenn ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung. Neuzulassungen sind allerdings nur für in Schwabach gemeldete Personen und Firmen möglich.

 

Hinweise zu Importfahrzeugen

Im Rahmen der Ausstellung deutscher Fahrzeugpapiere ist eine Überprüfung der eingeschlagenen Fahrgestellnummer (FIN) am Fahrzeug zwingend erforderlich.
Es bestehen folgende Möglichkeiten diese durchzuführen:

  • Fahrgestellnummer-Überprüfung eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Kaufvertrag und schriftliche Bestätigung über die Überprüfung der Fahrgestellnummer sowie den Standort des Fahrzeugs eines der Zulassungsstelle bekannten Autohändlers aus Schwabach
  • Vorfahrt des Fahrzeugs auf dem Sablaiser Platz vor der Zulassungsstelle

Bei US-Importen benötigen wir zusätzlich ein CARFAX-Report, den Sie unter folgender Internetseite erhalten: https://www.carfax.eu/de

 

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

 

Zum Thema

Downloads:

SEPA-Lastschriftverfahren

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Bei fabrikneuen Fahrzeugen benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II inkl. COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, ggf. Betriebserlaubnis (bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • neue Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Bei Erledigung durch Dritte: schriftliche, spezielle Zulassungsvollmacht inkl. SEPA-Lastschriftverfahren mit Unterschrift Fahrzeughalter/in
  • Bei Importfahrzeugen
    • Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis
    • bei US-Importen: CARFAX-Report (unter folgender Internetseite erhältlich: https://www.carfax.eu/de)
    • Fahrgestellnummer-Überprüfung

 

Bei Fahrzeugen mit einer EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Bei Erledigung durch Dritte: schriftliche, spezielle Zulassungsvollmacht inkl. SEPA-Lastschriftverfahren mit Unterschrift Fahrzeughalter/in
  • Fahrgestellnummer-Überprüfung
  • Bei Importfahrzeugen
    • Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis
    • bei US-Importen: CARFAX-Report (unter folgender Internetseite erhältlich: https://www.carfax.eu/de)
    • Fahrgestellnummer-Überprüfung