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Die Ämter der Stadtverwaltung, einschließlich des Bürgerbüros und der Volkshochschule sowie des Pflegestützpunkts schließen am Mittwoch, 19. November, wegen einer betrieblichen Veranstaltung bereits um 12:00 Uhr.
Ausnahmen: Die Stadtbibliothek ist von 10 bis 13 Uhr und von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Das Ausfuhrkennzeichen dient der Ausfuhr eines Kraftfahrzeuges ins Ausland. Die Gültigkeitsdauer dafür liegt zwischen 15 Tagen und drei Monaten.

Achtung:

Im Rahmen der Erteilung von Ausfuhrkennzeichen ist eine Überprüfung der eingeschlagenen Fahrgestellnummer (FIN) am Fahrzeug zwingend erforderlich.
Es bestehen folgende Möglichkeiten diese durchzuführen:

  • Fahrgestellnummer-Überprüfung eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Kaufvertrag und schriftliche Bestätigung über die Überprüfung der Fahrgestellnummer sowie den Standort des Fahrzeugs eines der Zulassungsstelle bekannten Autohändlers aus Schwabach
  • Vorfahrt des Fahrzeugs auf dem Sablaiser Platz vor der Zulassungsstelle

Zur Abbuchung der KFZ-Steuer bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie ein europäisches Konto mit IBAN und BIC. Sollte dieses nicht vorliegen, so können Sie die Steuer direkt beim Hauptzollamt Nürnberg oder gegenüber der Zulassungsstelle im Schilderladen einzahlen, da Sie sonst kein Ausfuhrkennzeichen erhalten können. Eventuell anfallende zusätzliche Kosten im Schilderladen sind direkt dort zu erfragen.

Anschrift: Hauptzollamt Nürnberg, Frankenstrasse 208, 90461 Nürnberg

Beachten Sie daher bitte bei notwendiger Bareinzahlung der KFZ-Steuer für das Ausfuhrkennzeichen die Öffnungszeiten des Hauptzollamtes.

Sofern Sie keine Einzahlung am selben Tag mehr tätigen können, so ist leider auch die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens nicht möglich.

 

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
  • Vorführung des Fahrzeuges kann angeordnet werden
  • neue Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Untersuchungsbericht bzw. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist (im Original)
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung II
  • Gültiges Ausweisdokument (keine Aufenthaltstitel!) des künftigen Fahrzeughalters im Original (Personalausweis oder Reisepass)
  • Antrag auf Ausfuhrkennzeichen
  • Bei Erledigung durch Dritte: Schriftliche Zulassungsvollmacht (evtl. inkl. SEPA-Lastschriftmandat)
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug