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Öffnungszeiten der Stadtkasse und Pflegestützpunkts

Die Stadtkasse ist am Montag, 15. Juli, ab 12 Uhr geschlossen.

Der Pflegestützpunkt ist am Donnerstag, 18. Juli, geschlossen.

Freitag, 12. Juli

Die Stadt Schwabach stellt derzeit eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter auf. In die Vorschlagsliste, die vom Stadtrat zu beschließen ist, können insgesamt sechs Personen aufgenommen werden. Die Wahl selbst erfolgt durch einen Ausschuss beim Verwaltungsgericht Ansbach für die Amtsperiode vom 01.04.2025 bis 31.03.2030.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen und Bürger, die am Gerichtsverfahren teilnehmen und an der Entscheidung des Gerichts mitwirken. Als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter sollen sie Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus Ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Für sie gelten dieselben Grundsätze wie für Berufsrichterinnen und Berufsrichter: Sie sind an Gesetz und Recht gebunden. Sie haben in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung dieselben Rechte und dieselbe Verantwortung. Sie sind bei der Rechtsfindung weisungsfrei und zu absoluter Neutralität verpflichtet.

Die Kammern der Verwaltungsgerichte entscheiden mit drei Berufsrichtern oder Berufsrichterinnen und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern, soweit nicht eine Einzelrichterin oder ein Einzelrichter entscheidet.

Die vorzuschlagenden Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sein, das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks (Regierungsbezirk Mittelfranken) haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen: Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare sowie Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit eines Verwaltungsrichters bzw. einer Verwaltungsrichterin interessiert und bereit wäre, dieses Amt zu übernehmen, kann sich schriftlich bis spätestens 23.08.2024 bei der

Stadt Schwabach
Amt für Personal und Organisation
Sachgebiet Organisation
Ludwigstraße 16
91126 Schwabach

melden.

Hier finden Sie den Bewerbungsbogen zum Herunterladen und Ausfüllen. Er kann auch im Amt für Personal und Organisation angefordert werden. Für weitere Auskünfte steht das Amt für Personal und Organisation, Frau Dörschner, unter der Rufnummer 860-376, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne zur Verfügung.

Weitere Information über das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht erhalten Sie auf der Seite „Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit“ unter den Stichwörtern „Allgemeine Informationen“ und „Ehrenamtliche Richter“.