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Öffnungszeiten des Bürgerbüros während der Sommerferien

Aufgrund mehrerer unaufschiebbarer Fortbildungsmaßnahmen schließt das Bürgerbüro an einigen Tagen in den Sommerferien bereits um 12 Uhr. Die Öffnungszeiten finden Sie hier in der Übersicht.

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz - SBGG) tritt am 01. November 2024 in Kraft.
 
Ablauf

Wenn Sie eine Erklärung zur Bestimmung Ihres Geschlechtes und Ihres/Ihrer Vornamen abgeben möchten,  müssen Sie diese Erklärung mindestens drei Monate im Voraus (gesetzliche Wartefrist) schriftlich anmelden.

Anträge können frühestens ab dem 01.08.2024 eingereicht werden. Das Antragsformular wird ab dem 01.08. auf dieser Seite abrufbar sein.

Nach der Wartefrist, werden wir Sie zur Vereinbarung eines persönlichen Termines kontaktieren.

Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.

Innerhalb eines Jahres kann keine weitere oder erneute Erklärung abgegeben werden.

 

 

Zuständigkeit

Die Erklärung wird erst mit der Entgegenname des zuständigen Standesamt wirksam. 

 

 Zuständig ist:

1. Wenn Ihre Geburt in einem deutschen Geburtenregister beurkundet ist, das Standesamt, das Ihr Geburtenregister führt
2. Wenn 1. nicht zutrifft, das Standesamt, das Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt
3. Wenn auch 2. nicht zutrifft, das Standesamt, in dessen Amtsbezirk Sie wohnen
4. Wenn Sie im Ausland wohnen, das Standesamt, in dessen Amtsbezirk Sie zuletzt gewohnt haben
5. Wenn nichts davon zutrifft, das Standesamt I in Berlin

 

Sie können sich direkt an das zuständige Standesamt oder an das Standesamt an Ihrem Wohnort wenden.

 

Kosten

Die Gebühr für die Erklärung beträgt 30 €.

 

Weitere Informationen

Bei Fragen senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Selbstbestimmungsgestz" an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und geben darin bitte auch Ihre Telefonnummer mit an.

Insbesondere bitten wir Sie, bei geplanten Erklärungen von ausländischen Staatsbürgern, Minderjährigen oder Personen mit Betreuer sich vorab zu erkundigen.

Zum Thema

Links:

Informationen des BMFSJ

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

folgt ab dem 01.08.2024

Antragsformulare

e-government Formular:

folgt ab dem 01.08.2024