Der 4. bayernweite Lärmaktionsplan ist nun fertiggestellt und unter www.umgebungslaerm.bayern.de (s.u.) einsehbar. Mit dem Lärmaktionsplan werden auch die Ergebnisse der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung bekannt gegeben. Die zugehörige Lärmkartierung ist im UmweltAtlas Bayern des Bayerischen Landesamts für Umwelt (Link s.u.) abrufbar.
Beratung und Umsetzung lärmreduzierender Maßnahmen
Nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans stehen weitere Aufgaben an: In den folgenden Monaten wird die Regierung von Oberfranken die am stärksten betroffenen Gemeinden beraten, welche Maßnahmen vor Ort zur effektiven Lärmreduzierung ergriffen werden können. Das Umweltbundesamt sammelt alle deutschen Lärmaktionspläne und übermittelt diese an die Europäische Union.
Ziele des Lärmaktionsplans
Der Lärmaktionsplan verfolgt das Ziel, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bestehende Lärmprobleme zu analysieren, zu bewerten und Maßnahmen zu entwickeln, um eine effektive Lärmminderung zu erreichen. Zudem sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. In Bayern ist die Regierung von Oberfranken für die Erstellung des Lärmaktionsplans für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen zuständig. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.
Rückblick zur Öffentlichkeitsbeteiligung
In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung bis Ende September 2023 konnten sich alle, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlten, per Fragebogen zu Lärmproblemen äußern. Während dieses Zeitraums haben insgesamt 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Frage bögen hat die Regierung von Oberfranken in einer zentralen Datenbank gesammelt und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den Lärmaktions
plan eingeflossen.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 2. Mai 2024 bis zum 13. Juni 2024 stattfand, hatten Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Die Ergebnisse sind in den finalen Lärmaktionsplan mit eingeflossen.
Dauerhafter Lärm ist nicht nur störend und belastend, sondern kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die EG-Richtlinie 2022/49/EG erlassen, die die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert. Im Rahmen dieser Richtlinie sind regelmäßig alle fünf Jahre Lärmkartierungen durchzuführen und Lärmaktionspläne zu erstellen.