Ab Juli führt auch die Stadt Schwabach die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ein. Die Stadt setzt damit eine bayernweite Vorgabe um. Die Bezahlkarte entspricht in ihren Funktionen einer EC-Karte. Die Nutzer können mit der Karte in allen Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen. Barabhebungen sind nur bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Person im Monat möglich. Nicht möglich sind allerdings freie Überweisungen oder Zahlungen im Internet. Sie müssen im Einzelfall vom Sozialamt freigegeben werden. Der Kauf von Fahrkarten oder ähnlichem ist aber gewährleistet.
„Die Einführung des neuen Zahlungssystems für über 200 Personen ist nicht ganz einfach“, sagt Sabine Wehrer, Leiterin des Schwabacher Sozialamtes. Nach den ersten Erfahrungen sei sie aber optimistisch, dass die Umstellung einigermaßen reibungslos klappen werde. Trotzdem kommt mit der neuen Zahlungsweise ein erheblicher zusätzlicher Aufwand auf die Mitarbeitenden im Sozialamt zu. „Ich hoffe, dass sich die Hoffnungen erfüllen, die die Staatsregierung mit der Einführung dieser Karte verbindet“, ergänzt daher Sozialreferent Knut Engelbrecht. Ziel der Einführung der Karte war unter anderem, die Überweisung von Asylbewerberleistungen ins Ausland zu verhindern.